Liebe/-r Experte/-in,
guten Tag - liebe Wissenden,
das Problem meiner Freunde hängt mit der
Brandschutz-Kelltür zusammen.
Dahinter befindet sich auch der Fahrradkeller.
Weil die Brandschutztür nicht feststellbar ist - - der Hausmeister weigert sich eine Lösung zu finden - - sind beim Passieren der
Türöffnug mit Fahrrad schon zwei Verletzungen geschehen.
Der Fahrradbesitzer soll aber die Tür auch
nicht während seines Durchgehens feststellen
können - - so der Hausmeister - - weil die
Entriegelung dann vergessen werden könnte und die Gefahr bei Feuer erhöht ist.
Welche Regelung gibt es hier in der Praxis?
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Manfred
Guten Tag Manfred,
eine Regelung in der Praxis hierzu ist mir nicht bekannt. Die Einstellung des Hausmeisters ist in meinen Augen richtig.
Könnte diese Brandschutztüre nicht hinter dem Fahrradkeller installiert werden?
Wenn der Brand gefährdete Bereich, zu dem nicht unbedingt ein Fahrradkeller gehört, dahinter beginnt, kann der Fahrradkeller mit einem Feststeller versehen werden. Auf diese Weise wird die Brandabschottung erst hinter dem Fahrradkeller begonnen.
Diese Maßnahme könnte evtl. dann über eine Versicherung abgewickelt werden, so dass für die Gemeinschaft keine Kosten entstehen.
mfG
Thiemo Sauer
Herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Darstellung. - Das mit der
Abwicklung über die Versicherung habe ich
aber nicht verstanden.
Schönen Tag! Manfred
Hej Manfred,
wenn schon mehrfach sich Menschen an der fraglichen Türe verletzt haben, sollte einmal die Haftpflichtversicherung des Gebäudes die Kosten des Umbaus als Präventivmaßnahme übernehmen. Ähnlich sollte die Gebäudeversicherung für den vorbeugenden Brandschutz einen Teil der Kosten übernehmen.
Evtl. gibt es auch Möglichkeiten über die privaten Haftpflichtversicherungen von Mietern im Wege der Regulierung von Mietsachschäden eine Kostenübernahme zu erreichen.
Vielleicht gibt es auch bei der KfW ein Programm aus dem vorbeugenden Brandschutz, das greift.
In jedem Fall ist hier die Kreativität des Verwalters gefragt, um die Eigentümergemeinschaft mit möglichst geringen Kosten zu belasten.
Viel Erfolg
Th. Sauer
Hallöchen - herzlichen Dank - für die schnelle und fantasievolle Antwort; da steckt viel drin. Ich werde meine Freunde in dieser Richtung unterstützen.
Schönen Tag! Manfred
Hallöchen - eine Frage stellt sich mir da noch: muss diese Regelung mit der gesamten Eigentümergemeinschaft - 65 Einheiten - oder nur mit dem betroffenen Haus (6 Einheiten) beschlossen werden?
Danke! Manfred
Regelung mit der gesamten Eigentümergemeinschaft - 65
Einheiten - oder nur mit dem betroffenen Haus (6 Einheiten)
beschlossen werden?
Hej Manfred,
die Änderung der Brandschutztüre ist eine bauliche Veränderung. Eine solche muß allstimmig beschlossen werden. Das bedeutet, dass alle Eigentümer, also alle 65, zustimmen müssen.
Insgesamt sollte der Verwalter seinen Wert beweisen und für eine Lösung sorgen, die alle Eigentümer zufrieden stellt.
Ich glaube, daß hier eine individuelle Lösung nur möglich sein wird.
Interessant wäre zu erfahren, wo diese Anlage steht. Wir könnten als professionelle Verwaltung ggfs. zur Verfügung stehen.
Schönen Tag noch
Th. Sauer
Herzlichen Dank, ja - ja - der Wert des Verwalters wäre hier sehr gefragt.
Aber genau daran hapert es bei meinen Freunden. Die Eigentümersiedlung befindet sich in Unna-Massen, Schanzengraben.
Eigentümer sind mindestens drei Nationalitäten. -
Kompliziert; ich helfe meiner Putzhilfe so gut ich kann.
Danke ! Manfred
Hej Manfred,
so etwas ist uns wohl bekannt. Schlimm wird es in der Regel dan, wenn die Miteigentümer nicht ausreichend Deutsch sprechen oder der Verwalter nicht in der Lage ist, sich notfalls auf Englisch oder einer anderen Sprache zu verständigen.
Als Verwalter braucht man viel Geduld mit Miteigentümern, die der deutschen Sprache nicht so mächtig sind. Dann muss man als Verwalter Mittel und Wege finden, diesen Miteigentümern alles ausreichend verständlich zu machen.
Wir können gerne auch mal telefonieren.
Bis neulich
Th. Sauer
Hej Manfred Bartylla,
bin derzeit unterwegs und nur über Händi (0175/ 521 47 42) zu erreichen.
Büro in Bonn hat die Nummer 0228/ 65 19 60
Büro bei Chemnitz hat die Nummer 03724/ 85 65 60
Schönen Abend noch
Th. Sauer
Hallo Herr Bartylla,
das von Ihnen gescdhilderte Problem mit Brandschutztüren (BS Tür) ist immer wiederkehrend.
Der Hausmeister verhält sich 100%- ig richtig, wenn er eine Verriegelung der BS Tür in jedlicher Art ablehnt.
Eine Lösung des Problems durch Arbeiten an der Tür (u.a. durch Feststelleinrichtungen) ist brandschutzmäßig nicht zulässig.
Viele Grüße
Uwe Scherer
Herzlichen Dank für die schnelle und präzise Antwort!
Schönen Abend!
Manfred
Guten Morgen Manfred Bartylla,
errreichen Können Sie mich derzeit nur unter 0175/ 521 47 42, weil ich bis Montag noch unterwegs bin.
Das Büro in Bonn erreichen Sie unter 0228/ 65 19 60 und das bei Chemnitz unter 03724/ 85 65 60.
Schönen Tag noch
Th. Sauer
Hallo Manfred,
der Hausmeister hat mit seiner Anweisung recht. Allein schon die Gefahr, dass die Türe offen bleiben könnte, rechtfertigt diese Anweisung.
Eine Brandschutztüre, egal wo, darf auf keinen Fall in offenem Zustand blockiert/festgestellt werden.
Hierüber können Sie sich bei jeder Feuerwehrdienststelle informieren.
Es geht um Menschenleben und Vermeidung großer Sachschäden.
Ich kann mir vorstellen, dass es Öffnungssysteme für solche Türen gibt, die nach einer definierten Zeit die Türe automatisch wieder schließen (in Krankenhäusern schon gesehen). Sie sind aber nicht vorgeschrieben und auch sicherlich auch teuer. Somit erhebt sich die Frage, wer das bezahlen soll.
Ihre Freunde sollen darüber doch mal mit ihren Vermietern, bzw. als Eigentümer mit der Hausverwaltung sprechen. Vielleicht sind Ihre Freunde oder die Eigentümer des Hauses bereit, hier zu investieren.
Viele Grüße
Rolf Bässler
Manfred
Hallo Manfred,
der Hausmeister hat mit seiner Anweisung recht. Allein schon
die Gefahr, dass die Türe offen bleiben könnte, rechtfertigt
diese Anweisung.
Eine Brandschutztüre, egal wo, darf auf keinen Fall in offenem
Zustand blockiert/festgestellt werden.
Hierüber können Sie sich bei jeder Feuerwehrdienststelle
informieren.
Es geht um Menschenleben und Vermeidung großer Sachschäden.Ich kann mir vorstellen, dass es Öffnungssysteme für solche
Türen gibt, die nach einer definierten Zeit die Türe
automatisch wieder schließen (in Krankenhäusern schon
gesehen). Sie sind aber nicht vorgeschrieben und auch
sicherlich auch teuer. Somit erhebt sich die Frage, wer das
bezahlen soll.Ihre Freunde sollen darüber doch mal mit ihren Vermietern,
bzw. als Eigentümer mit der Hausverwaltung sprechen.
Vielleicht sind Ihre Freunde oder die Eigentümer des Hauses
bereit, hier zu investieren.Viele Grüße
Rolf BässlerHallöchen - herzlichen Dank für diese Info;
da kann man doch richtig etwas mit anfangen.
Schönen Tag!
Manfred
Hallo Manfred,
letztendlich ist das feststellen der Brandschutztür nicht gewünscht. In einem Angebot über T-30-Türen habe ich mal Oberschliesser angeboten bekommen. Diese gibt es dann auch mit Feststeller. Das wäre eine Möglichkeit es ohne Keil festzustellen. Die Kosten sind natürlich höher.
Gruss
Holger
Herzlichen Dank für die Information; damit kann ich was anfangen. - - Erfolgreichen Tag wünscht Ihnen
Manfred