Hallo,
folgender Sachverhalt:
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus 2 Einheiten, jeder Eigentümer zahlt die Kosten für seine Wohnung selbst an die jeweiligen Firmen (Strom,Gas,Schornsteinfeger,Versicherung…).
Lediglich den Bescheid über die städtischen Abgaben (Müll und Straßenreinigung) erhält einer der beiden Eigentümer für die gesamte WEG und zahlt die Kosten selbst. Jetzt rechnet dieser Eigentümer diese städtischen Abgaben für die letzten 10 Jahre ab.
Frage zur Verjährung:
M. E. beginnt die Verjährungsfrist erst mit der Erstellung durch den Eigentümer bzw. der Beschlussfassung der Abrechnung zu laufen. Es handelt sich m. E. nach um eine WEG-Abrechnung, die beschlossen werden muss. Eine Verjährung nach den Erstelldaten der Grundbesitzabgabenbescheide (jährlich erstellt) ist m. E. nach hier falsch.
Was meinen Sie dazu?