WEG-Abstimmung Mehrheitsbeschluß

Hallo zusammen,

wir sind eine Eigentümergemeinschaft, 3 WE9,
Bei einer Besprechung wurde von einem Eigentümer behauptet, dass 75% für eine Zustimmung vorhanden sein muss, bei 3 WE, wie sollen da 75% zusammen kommen. Er besteht deswegen auf Einstimmigkeit.
Meine Frage:
Stimmt das oder reicht eine einfache Mehrheit?

Ich bin der Meinung einfache Mehrheit, so wie m § 25 WoEigG beschrieben.

Ich sage schon mal danke im Voraus

LG
Dieter

Hallo,
so etwas muß doch in einem der Verträge oder der TE verankert sein.

Gruß:
Manni

Hallo,

wie sollen da 75% zusammen kommen.

Indem alle da sind :smile:

Er besteht deswegen auf Einstimmigkeit.

Das kommt ganz darauf an … Zum einen ist die WEG nur dann beschlussfähig, wenn die erschienenen stimmberechtigten Wohnungseigentümer mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten. Also reichen dafür schon mal zwei von drei.

Stimmt das oder reicht eine einfache Mehrheit?
Ich bin der Meinung einfache Mehrheit, so wie m § 25 WoEigG beschrieben.

Das kann man so nicht sagen, es kommt darauf an, über was abgestimmt wird. In der Regel werden Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Eine Besonderheit gibt es bei baulichne Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgehen. Solche Maßnahmen können grundsätzlich nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer beschlossen werden. Aber auch hier gibt es Ausnahme.

lg
Richard

Hallo Manni,

danke für Deine Antwort.

In der Teilungserklärung stehen die §§ 10 bis 25.
Wenn ich das richtig verstanden habe, so ist nur eine einfache Mehrheit erforderlich.
Also, wenn 2 ja sagen, hat der Dritte dies zu akzeptieren, in unsrem Fall bei 3 Eigentümer.

LG
Dieter

Hallo Dieter,

man könnte diesen 75%- Fritzen ja mal auffordern, seine Behauptung zu belegen.
Behaupten kann man viel;.)

Gruß:
Manni

so etwas muß doch in einem der Verträge oder der TE verankert

Muss nicht und ist es auch meistens nicht, da sich das aus dem Gesetz ergibt.

Eine 3/4 Mehrheit wird zB. bei Modernisierungen nach § 22 Abs. 2 WEG gefordert. Ob das hier so ist, wissen wir natürlich nicht.

Hallo zusammen,

ich danke Euch für eure Antworten

Wünsche noch ein schönes WE

LG
Dieter