Folgende Situation: In einer Eigentümergemeinschaft sind zwei der drei Parteien handwerklich begabt und machen viele der Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen am Haus selber. Die dritte Partei („Yuppie-Pärchen“) denkt aber garnicht daran, sich zu beteiligen. Die Beauftragung von Profi-Handwerkern, deren Kosten von allen getragen werden müssten wäre aber zu teuer.
Meine Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit, die „untätige“ Partei für die Arbeitsleistung der anderen zur Kasse zu bitten oder muss diese „Schmarotzertum“ hingenommen werden?
Mit schwebt sowas vor wie eine Arbeitsstundenkonto, welches bei der Nebenkostenabrechnung eingerechnet wird. Die Frage ist nur, ist sowas rechtlich möglich und kann dies gegen den Willen der bewussten Partei (die natürlich dagegen sein werden - doof sind sie nicht!) durchgedrückt werden?
Gruß
Stefan