WEG berechtigte Personen Eigentümerversammlung

Ist es korrekt daß der Ehepartner einer Eigentümerin mit Hinweis auf das WEG während der Eigentümerversammlung aus dem Raum verwiesen wird.

Wenn die Teilungserklärung das so hergibt: Ja

vnA

Hallo, das zeugt von einem äußerst miesen Verhältnis des Verwalters
zu den Eigentümern. Gruß

Sehe ich nicht so. für mich zeugt das von einem korrekten Vorgehen des Verwalters, was ich allerdings von ihm auch erwarten muss. wenn die Eigentümer das zukünftig nicht mehr wollen, steht es ihnen frei die Teilungserklärung zu ändern.

vnA

Hallo, vielleicht kann sich der Urposter mal äußern zum Inhalt der
Teilungserklärung.
Eine WE-Versammlung ist zwar nichtöffentlich, aber nicht geheim und
besonders vertraulich. Sonst dürfte der Eigentümer, wenn er daheim
ist, seiner Frau nichts über die Versammlg. und die Abstimmungen
berichten.
M.E. sollte die Ehefrau bei den einzelnen Abstimmungen, wie üblich,
ihren Stuhl etwas zurücksetzen, als Zeichen, dass sie nicht an der
Abstimmung teilnimmt.
Wenn die Eheleute jeweils Eigentümer zu 50% sind, dürfte die Frau
ja auch teilnehmen; allerdings nur mit einheitlicher Stimmabgabe.Gruß

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