Wenn ein Eigentümer gegen einen Beschluss der Hauptversammlung Widerspruch einlegen möchte, muss das gerichtlich erfolgen!
Gibt es auch den Weg der außgerichtlichen Einigung mit dem Verwalter ?
Wie ist die Form des Widerspruches; muss das ein Anwalt machen ?
Danke - liebe Wissenden !
Schönes sonnenreiches Wochenende!
Manfred
Ein außergerichtlicher Vergleich zwischen den Parteien vorab ist natürlich möglich.
Aber erfahrungsgemäß denke ich, bei Nachbarschafts-Zankereien, ist ein Gang zum Fachanwalt sinnvoller, der das dann ggfs. vor Gericht klären lässt.
Ich kenne den vorliegenden konkreten Fall ja nicht.
Ob es sich um Miete oder Miteigentum handelt. Usw.
Oft sind Mietparteien oder Miteigentümer aber schon so miteinander verfeindet, …
In meinem Fall hat das genügt; ein Nachbar von mir bekam ein Rechtsanwaltsschreiben nebst dazugehöriger Rechnung über knapp 300€ - da wurde er reichlich blass um die Nase rum. Seitdem ist Ruhe im Karton!
Aber bei WEG-Beschluß bezüglich eines Widerspruchs würde ich in jedem Fall einen Fachanwalt aufsuchen, der auch die Chancen einer etwaigen Klage Deinerseits vor Gericht vorab gewissenhaft prüft.
Leider konnte ich Dir da jetzt nicht groß weiterhelfen. Mein großes Spezialgebiet ist die DRV Bund!
Dir dennoch ein sonniges Weekend
Gruß „gewusst-wie“
Hallöchen - guten Abend - - und danke für die nützlichen Denkanstöße ! - -
Ebenfalls ein sonniges Wochenende !
Manfred
sorry, keine Ahnung…
Gruß,
Rainer
Trotzdem Danke und schönen Sonntag !
Manfred
sorry, keine Ahnung…
Gruß,
Rainer