Eine Eigentümergemeinschaft hat nunmehr in wenigen Jahren den 8. Verwalter gewählt. Der Verwalter hat sich nun mit folgenden Problemen auseinanderzusetzen:
- Eine Eigentümergemeinschaft hat KEINEN Beirat gewählt.
- Eine Wohnungseigentümerin hat ihre Eigentumswohnung an ihren Sohn vermietet und ihn gleichzeitig eine Vertratungsvollmacht für die Eigentümerversammlungen gegeben.
- Dieser „Sohn“ wurde auf einer Eigentümerversammlung zum „Kassenprüfer“ gewählt. Er sichtet seit Jahren die Unterlagen und gibt entsprechende Statements ab.
- Ein weiterer Eigentümer prüft ebenfalls seit Jahren die Bücher und gibt seine Kommentare auf der Versammlung ab.
Fragen:
- Kann / darf eine lediglich durch einen Eigentümer bevollmächtigte Person als Kassenprüfer fungieren?
- Muss der Verwalter dieses dulden oder kann er es ablehen?
- Könnte sich eine lediglich durch einen Eigentümer bevollmächtigte Person in den Beirat wählen lassen?
- Muss der Verwalter dieses dulden oder kann er es ablehen?
- Muss der Verwalter die Kommentare des einzelnen Eigentümers, der für sich die Bücher geprüft hat, auf der Versammlung hinnehmen oder kann das unterbunden werden?
- Es könnten sich auf einer Versammlung 3 Eigentümer finden die sich in den Beirat wählen lassen. Dürfen die dann den besagten „Mieter“ Einblick in die Abrechnungsunterlagen gewähren und ihn damit wieder zum „Kassenprüfer“ umfunktionieren mit dem Ergebnis, dass dieser „Mieter“ wieder auf den Versammlungen seinen „Senf“ dazugibt; als Bevollmächtigter der Wohnungseigentümerin?
Vielen Dank schon mal im voraus.