WEG Dachfenster Wer muss zahlen?

Hallo,

angenommen man ist Eigentümer in einer WEG und hat in 2011 marode Dachfenster nach Diskussion in der ET-Versammlung aus eigener Tasche bezahlt.

In 2012 ist nun ein Urteil vom BGH ergangen, wonach im Zweifel diese Kosten von der ETG zu tragen sind.

Kann man die verauslagten Kosten  aus 2011 dafür von der ETG zurückverlangen auf Basis des Urteils?

Hallo,

wer für die Kosten der Sanierung maroder Dachfenster aufzukommen hat, steht normalerweise in der Teilungserklärung. Auf ein Urteil des BGH kann man sich nicht so ohne Weiteres berufen, weil es immer auf den Einzelfall ankommt. Man könnte also im Zweifel die Begründung des BGH-Urteils anschauen und prüfen, ob in diesem speziellen Fall die gleichen Gründe vorliegen. Dann könnte man sich natürlich darauf berufen.

Gruß Ebi

Hallo,

Fenster zählen zwar generell zum Gemeinschaftseigentum (wären also normalerweise aus der Instandhaltungsrücklage zu finanzieren), allerdings können Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungskosten durch Beschluss der ETG dem Eigentümer der jeweiligen Einheit „aufgebrummt“ werden.

Gibt es es denn einen wirksamen Beschluss zu diesem Thema? Wenn ich es richtig verstehe, gab es lediglich eine „Diskussion“ in der ETV… Auf welcher Grundlage hat der Eigentümer diese Kosten getragen?

Grüße
EP

Ja, es gibt einen wirksamen Beschluss. Zuletzt wurde in 2011 festgehalten bzw. beschlossen, dass die Kosten für den Einbau / Austausch zweier Dachfenster wie auch in der Vergangenheit - vom jeweiligen Eigentümer selbst zu tragen sind, sofern die Fenster an ein Sondereigentum grenzen.

War nur überrascht, dass desmal ähnliche Punkte auf der Tagesordnung stehen.

Wahrscheinlich kann man sich auf vorherige Beschlüsse beziehen, so dass man analog der Vorjahre die Kosten auf den jeweiligen Sondereigentümer umlegt.