Mal angenommen, es gibt eine WEG mit 4 Eigentümern. Ein Eigentümer hält 60% die anderen 3 Personen den Rest. Nun trägt es sich zu, dass der Hauptanteilseigner im europäischen Ausland lebt und sich quasi 0 um seine Anteile und den Rest kümmert. Dh. er nimmt an keiner WEG-Versammlung teil, lässt sich auch nicht vertreten oder kommentiert die Tagesordnung schriftlich, auf Briefe etc. der WEG reagiert er nicht, Entscheidet die WEG dann im Rahmen der verbliebenen 3 Personen und führen maßnahmen zur Erhaltung durch, wird dieses von dem entsprechenden Eigentümer im günstigsten Fall nicht unterstützt, das WEG-Konto(aktuell endlich mal im +) sieht er als Dispo an…sobald in der Jahresabrechnung deutlich wird, dass ein + vorhanden ist, werden die regelmäßigen Wohngeldzahlungen kommentarlos eingestellt…
gibt es die Möglichkeit (hatte das irgendwo mal gelesen), dass man derartiges Desinteresse an seinen Immobilien, welches auch den anderen Eigentümern schadet, beim Amtsgericht anzeigt und über einen längeren Zeitraum dann eine Art „Enteignung“ anstreben kann? Wenn ja, wie funktioniert das Verfahren? Wer hat Erfahrungen? Wo kann man mehr lesen? …als Legitimation scheint da auch irgendwie unser GG her zu halten „Eigentum verpflichtet…“
Mal angenommen, es gibt eine WEG mit 4 Eigentümern. Ein
Eigentümer hält 60% die anderen 3 Personen den Rest. Nun trägt
es sich zu, dass der Hauptanteilseigner im europäischen
Ausland lebt und sich quasi 0 um seine Anteile und den Rest
kümmert. Dh. er nimmt an keiner WEG-Versammlung teil, lässt
sich auch nicht vertreten oder kommentiert die Tagesordnung
schriftlich, auf Briefe etc. der WEG reagiert er nicht,
Entscheidet die WEG dann im Rahmen der verbliebenen 3 Personen
und führen maßnahmen zur Erhaltung durch, wird dieses von dem
entsprechenden Eigentümer im günstigsten Fall nicht
unterstützt, das WEG-Konto(aktuell endlich mal im +) sieht er
als Dispo an…sobald in der Jahresabrechnung deutlich wird,
dass ein + vorhanden ist, werden die regelmäßigen
Wohngeldzahlungen kommentarlos eingestellt…
gibt es die Möglichkeit (hatte das irgendwo mal gelesen), dass
man derartiges Desinteresse an seinen Immobilien, welches auch
den anderen Eigentümern schadet, beim Amtsgericht anzeigt und
über einen längeren Zeitraum dann eine Art „Enteignung“
anstreben kann? Wenn ja, wie funktioniert das Verfahren? Wer
hat Erfahrungen? Wo kann man mehr lesen? …als Legitimation
scheint da auch irgendwie unser GG her zu halten „Eigentum
verpflichtet…“
Rechte + Pflichten der Wohnungseigentümergemeinschaft sind im Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG) geregelt.
In Fällen schwerer Pflichtverletzung kann die Wohnungseigentümergemeinschaft ggfs. eine Entziehung des Wohnungseigentums durchsetzen - siehe § 18 WoEigG
http://www.moeller-meinecke.de/?show=hCIi
http://bundesrecht.juris.de/woeigg/index.html
Achtung - das WoEig-Gesetz wurde erst 2006 novelliert - hier ist z.B. eine Gegenüberstellung
http://www.brennecke-partner.de/Brennecke_Partner_WE…
bzw. hier die Änderungen zusammengefasst
http://ghv.mhr.de/scripts/aktuelles.asp?ber=wak
http://www.schlawien-naab.de/se_data/_filebank/aktue…
M.W. war es gerade auch Sinn der Novellierung, die WEG vor solchen Blockade-Eigentümern besser zu schützen bzw. die Beschlussfassungen zu erleichtern.
Der 1 von 4 Eigentümern hält 60% der Miteigentumsanteile
Siehe auch § 25 - Stimmrecht - Beschlussfassung - Mehrheitsbeschluss
Es gibt auch die Möglichkeit, dass die Wohnung eines Eigentümers, der seine (Zahlungs-)Pflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft erheblich verletzt, unter Zwangsverwaltung gestellt werden kann.
Mit „mehr lesen“ ist es hier m.E. nicht getan - die Wohnungseigentümergemeinschaft sollte sich dringend anwaltlich beraten lassen.