WEG. Eigentümerrebellion anzetteln

Hallo,
wie könnten sich Eigentümer in einer WG organisieren und z. B. gegen den Hausverwalter vorgehen, wenn dieser ihrer Meinung nach nicht richtig handelt?
Also, konkreter gefragt: Kann z. B. ein einzelner Wohnungseigentümerzu einer Eigentümerversammlung laden? Wären Beschlüsse einer solchen, vielleicht eher informellen Versammlung, gültig, wenn genügend Miteigentumsanteile vertreten sind?
was kann eine solche „Zusammenrotttung“ von Eigentümern alles entscheiden?

Gibt es irgendwo weitergehende Infos hierzu?

Hallo,

Gibt es irgendwo weitergehende Infos hierzu?

Ich würde mir erstmal die Teilungserklärung anschauen.

Gruß
Jörg Zabel

Gibt es irgendwo weitergehende Infos hierzu?

Ich meinte: Foren etwa.

Ich würde mir erstmal die Teilungserklärung anschauen.

was hat die Organisation von Eigentümern damit zu tun?

Hallo,

zusätzlich zu den normal angesetzten regelmäßigen Eigentümerversammlungen kann Jeder auch eine außerordentliche Versammlung einberufen.

Üblicherweise ist die Hausverwaltung von den Eigentümern bestellt und wird auch von Diesen bezahlt.

Wenn schwerer Vertragsbruch vorliegt, dann kann eine fristlose Kündigung erfolgen - sonst halt eine Ordentliche Fristgerechte.

Die erforderlichen Mehrheiten sind im Eigentümervertrag geregelt - die liegen so üblich bei 66%
Gruß
Hummel

Hallo,

Gibt es irgendwo weitergehende Infos hierzu?

Ich meinte: Foren etwa.

Sowas mag es geben. Es wird aber nirgends DIE maßgeschneiderte Lösung „für Dich“ angeboten werden.

Ich würde mir erstmal die Teilungserklärung anschauen.

was hat die Organisation von Eigentümern damit zu tun?

Schau mal was hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentum#Teilun…
unter „Teilungserklärung“ steht.
Interessant ist auch das hier.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinschaftsordnung
Wenn man etwas erreichen will, dann sollte man sich zuerst mal um die „Spielregeln“ kümmern. Und die sind irgendwo festgelegt. Und sie können bei jeder Eigentümergemeinschaft unterschiedlich sein.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

was hat die Organisation von Eigentümern damit zu tun?

Da steht vllt. drin, welche Rechte und Pflichten sie haben?

Gruß:
Manni