Weg eigentum eigene wasserzähler

Hallo,
bin Eigentumer eine Wohnung in eine Gemeinschaft von 20 Parteien mit drei separate Eingänge und eine Wasseruhr pro eingang,also drei.
Ich möchte mich von diese Gemeinschaft Wasserzähler trennen und meine eigene haben von Keller aus komplet mit separat Zähler und Steig leitung,sowie gemacht habe mit der Heizung.Für diese Umbau die Parteien haben keine nachteil und der Verwalter eine Partei weniger zu berechnen,aber weil die RWW Wasserwerk für diese einbau will zugestimmt haben,der Verwalter hat mir diese zustimmung verwigert.
Meine Frage ist:Kann der Verwalter diese zustimmung verweigern?
Oder muss mir diese zustimmung von der Gemeinschaft einholen,wobei
diese nicht zustimmen würde,weil zurzeit auf grund der Berechnung zahle ich Be-Entwässerung für andere Parteien.Vielleicht kann mir jemand helfen.
Giuseppe

Maßgebend für die Verteilung von Betriebskosten ist, was in der Teilungserklärung steht. Man kann diese Verteilung abändern mit einer doppelt qualifizierten Mehrheit. http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=129…

Natürlich kann es sein, dass der eine oder andere Miteigentümer beim Wasser für Andere mitzahlt…aber wo gibt es schon eine 100% Gerechtigkeit in der Verteilung der Kosten?
Der, der im 3 Stock wohnt, benutzt das Treppenhaus mehr, als der im Erdgeschoss. Soll er jetzt mehr für die Aufgangsreinigung bezahlen? Straßenreinigung und Müllabfuhr wird idR. auch nach qm Wohnungsgröße umgelegt und nicht nach der Anzahl der Müll erzeugenden Personen , warum?
Wenn 3/4 der Eigentümer einer Änderung nicht zustimmen, gibt es keine Change!
Gruß n.

Wenn so wäre!!Aber ich bin allein mit 5 Räume und die andere sind mit 3 bzw.4 Personen und die berechnung erfolgt:Räume+Persone= Punkte.so das eine Kleine Wohnung die gleiche Punkte wie ich hat oder weniger.Es ist klar das mit diese System zahle viel mehr für andere und diese 3/4 wird wohl nie zustimmen wollen,weil sonst müssen teilweise die Reell verbrauch zahlen.Es muss eine Weg geben wo die Gesetz eine Fair regelung darstellt.

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Hallo,
bin Eigentumer eine Wohnung in eine Gemeinschaft von 20
Parteien mit drei separate Eingänge und eine Wasseruhr pro
eingang,also drei.
Ich möchte mich von diese Gemeinschaft Wasserzähler trennen
und meine eigene haben von Keller aus komplet mit separat
Zähler und Steig leitung,sowie gemacht habe mit der
Heizung.

Hallo,
kommt bei Dir in der Wohnung nicht eine eizige Wasserleitung an?
Könntest Du in Deinen Räumen in dieser Leitung nicht selbst eine eigene Wasseruhr installieren um Deinen Eigenverbrauch festzustellen?
Du hast doch siche auch einen eigenen Stromzähler.
Warum sollte der Wasserverbrauch nicht auch gezählt werden?

Gruß:
Manni

Hallo,
wenn ich könnte hätte schon lang getan,ich hätte sogar der Wasseruhr mit eine eigene steigleitung,aber der Verwalter weigert die Zustimmung
und die andere Eigentümer,nachseine eigene Ansicht würde Dumme sein um diese zu bestimmen.Leider in Grundbuch ist so eingetragen.Ich denk mir das die einzigste Weg ist:Versuchen diese eintragung anzufechten lassen.
gruss
Giuseppe

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Hallo,
wenn ich könnte hätte schon lang getan,ich hätte sogar der
Wasseruhr mit eine eigene steigleitung,aber der Verwalter
weigert die Zustimmung
und die andere Eigentümer,nachseine eigene Ansicht würde Dumme
sein um diese zu bestimmen.Leider in Grundbuch ist so
eingetragen.

Sicherlich ist es nicht im Grundbuch eingetragen, sondern es steht in der Teilungserklärung!
Und die Teilungserklärung ist ein Vertrag zwischen dir und den anderen Eigentümern, den du nicht einseitig ändern kannst! Wenn dir dieses nicht gepasst hätte, hättest du die Eigentumswohnung nicht kaufen dürfen.Die Teilungserklärung hast du ja vorher gelesen. So einfach ist das.

Ich denk mir das die einzigste Weg ist:Versuchen
diese eintragung anzufechten lassen.

Die einzige Möglichkeit bleibt auf eine Gesetzesänderung zu hoffen…analog zur Heizkostenverordnung, die eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorschreiben würde. Aber damit ist mittelfristig nicht zu rechnen.

Gruß n.