Ich habe über einen Bauträger eine ETW gekauft. Mittlerweile hatten wir auch unsere erste Eigentümergemeinschaft. Wie üblich, haben wir für die ersten 3 Jahre einen vom Bauträger bestimmten WEG Verwalter bekommen. Dies steht auch soweit im notariellen Kaufvertrag. So weit so gut. Wir haben den Verwalter mehrmals gebeten, uns einen „Verwaltervertrag“ zur Verfügung zu stellen, aus den alle Leistungen, Kündigungsfristen etc. hervorgehen. Leider ohne Erfolgt. Man muss dazu sagen, dass der Verwalter laut eigner Aussage diesen „Beruf“ nicht erlebt hat (Rentner). Er ist ehemaliger Mitarbeiter des Bauträgers, dieser versorgt seine ehemaligen mit solchen tätigen. Leider wurde aus vielen Gesprächen deutlich, dass der Verwalter sein Handwerk nicht wirklich beherrscht und es an vielen Stellen an das nötige Fachwissen fehlt.
Hat man als Eigentümer ein recht auf einen „Vertrag“. Falls nicht, woraus ergeben sich die Kündigungsfristen aus diesem Vertrag zum Ende der 3 Jahre?