Moin Experten,
nehmen wir mal an, ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft stellt folgende Anträge:
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Änderung der Teilungserklärung zwecks Zusammenlegung von Sondereigentumsanteilen (alle im Besitz des Antragstellers)
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Eintragung einer Grunddienstbarkeit (Leitungsrecht) für ein angrenzendes Grundstück (ebenfalls in seinem Besitz)
Bedarf einer der beiden Beschlüsse der Einstimmigkeit oder reicht bei beiden eine Mehrheitsentscheidung?
Gruß
Stefan
Guten Morgen,
- Änderung der Teilungserklärung zwecks Zusammenlegung von
Sondereigentumsanteilen (alle im Besitz des Antragstellers)
Ja, Änderung der Teilungserklärung immer nur mit den Stimmen aller.
- Eintragung einer Grunddienstbarkeit (Leitungsrecht) für ein
angrenzendes Grundstück (ebenfalls in seinem Besitz)
Bin mir nicht sicher, denke aber auch. Auf die Schnelle aber nix gefunden.
Grüßerle
Richard
Hi,
und danke für Deine Antwort.
- Änderung der Teilungserklärung zwecks Zusammenlegung von
Sondereigentumsanteilen (alle im Besitz des Antragstellers)
Ja, Änderung der Teilungserklärung immer nur mit den Stimmen
aller.
Ist das nicht bei der letzten Gesetzesreform geändert worden?
Auf die Schnelle aber nix gefunden.
Geht mir ähnlich. 
Gruß
Stefan
Hi,
Ist das nicht bei der letzten Gesetzesreform geändert worden?
Soweit ich das weiß, sind Dinge, die die Teilungserklärung betreffen, nicht geändert worden.
lg
Richard
anderes Brett
… und noch die Idee, vielleicht mal im Immobilien-Brett zu fragen. Da sind immer Menschen unterwegs, die sich bestens auskennen
lg
Richard