Hallo,
angenommen: Es sind 3 Eigentümer einer Wohnanlage. Es gibt eine Hausverwaltung.
Der eine Wohnungseigentümer A hat die DG-Wohnung und ein Problem mit der Versottung des Kamins/Schornsteins.
Der zweite Wohnungseigentümer B hat dem ersten Wohnungseigentümer A diese Wohnung verkauft. Der Wohnungseigentümer A der DG-Wohnung sagt der Hausverwaltung dass ein Problem wie obig beschrieben besteht mit dem Schornstein.
Die Hausverwaltung wendet sich an den anderen Wohnungseigentümer B, der hat diese Wohnung auch an den Wohnungseigentümer A verkauft. Die Hausverwaltung will wissen wer den Schornstein gemacht hat bzw. welche Firma beauftragt wurde wegen eventueller Gewährleistungsanspruch.
Der Wohnungseigentümer B meldet sich nicht zurück. Es vergeht eine Zeit und der Wohnungseigentümer A beschuldigt die Hausverwaltung nichts zu unternehmen. Der Wohnungseigentümer A sucht eine Firma raus und drängt die Hausvewaltung nun die Reparatur in Auftrag zu geben per Fristsetzung. Die Hausverwaltung tut das. Es gibt aber keinen Beschluss dazu.
Der Wohnungseigentümer C soll nun mitbezahlen.
Bei der letzten WEG-Versammlung erscheint der Wohnungseigentümer B nicht.
Ist das rechtens?