WEG - Erstellen der Eigentümerabrechnung

Wir hatten einen Verwalterwechsel zum 01.01.2011.
Der neue Verwalter hat in einer ET-Versammlung beschließen lassen, das 2 Miteigentümer die
alte Jahresabrechnung erstellen sollten.
Ist das überhaupt möglich, weil doch nach WEG §28,3 der neue Verwalter zur Erstellung der Abrechnung verpflichtet ist.
Folglich hat doch die ET-Gemeinschaft keine
Beschlusskompetenz und der Beschluss ist somit nach §23,ABS:blush: NICHTIG.
Stimmt das?

Hallo Olli 36,
ich hab mal versucht mich ein bisschen kundig zu machen, habe aber leider nicht sehr viel raus gefunden, weil dies eine Rechtliche Fragensubstanz beinhaltet. Ich kann Dir nur soviel mitteilen. Die Miteigentümer können vom Verwalter Einsicht in sämtliche Unterlagen über die Jahresabrechnung verlangen, aber ob die Miteigentümer auch die alte Jahresabrechnung erstellen dürfen, bezweifle ich sehr stark, denn dafür ist nur der Verwalter verpflichtet und zuständig. Wenn Du nicht weiter kommst, frag bei Gericht, ob es eine kostenlose Rechtsberatung gibt, da kannst Du Dich erkundigen und Du bekommst auch Tipps und Rat, wie Du Dich wehren kannst.
LG Jamie Oliver