WEG Gesetz Miteigentumsanteil

In einem Haus mit & ETW ist folgendes Problem aufgetreten:
Die zwei ETW im Obergeschoß können den Dachboden, der über eine Zugtreppe erreichbar ist, ausbauen.Der ursprüngliche Bauplan war so aufgestellt.
Im Kaufvertrag ist jedoch die Wohnfläche einer EWT ohne ausgebautem Dachboden und die andere ETW mit ausgebautem Dachboden angegeben, obwohl keiner der Dachböden ausgebaut ist.( dies wurde auch im Grundbuch so eingetragen)
Die Miteigentumsanteile wurden aufgrund der Angaben des Kaufvertrages berechnet.Da die Miteigentumsanteile für die Verteilung der Nebenkosten Grundlage ist wird die ETW mit angenommem Dachbodenausbau zu hoch belastet.
Frage:Kann der Dachbodenanteil bei beiden ETW’s entfallen oder sind beide ETW’s mit Dachbodenanteil anzusetzen?

hallo leider kann ich ihnen hier zu nicht helfen empfehle ihnen eine Beratung Mieterberatung für Nebenkosten.
mfg
Bernd