Zunächst mal Danke!
Bei größeren Aufträgen soll der Verwalter Angebote mehrerer
Firmen einholen. Es ist dazu auch ein Beschluss der WEG nötig
(außer bei Bagatellen und Notfällen) Im Beschluss kann auch
das Prozedere festgelegt werden. z.B. Anzahl der Angebote,
Zustimmung des Verwaltungsbeirats vor Auftragsvergabe,
Kostenobergrenze.
Der Verwaltervertrag ist so dumm gestaltet worden, daß die Verwalterin bis DM 10.000 selbst verfügen kann. Unglaublich, was da vor 5 Jahren unterschrieben worden ist. Ist sowas nicht sittenwidrig? Ist das nicht Rechtsbeugung oder ähnliches?
Falls gegen einen Beschluss seitens des Verwalters verstoßen
wird, ist er halt nicht zu entlasten - ggf. muss vor Gericht
der Verwalter auf Schadensersatz verklagt werden.
Ich habe nicht der Entlastung zugestimmt, ist dann dennoch die Entlastung gegeben? Müssen also alle zustimmen oder nur die Mehrheit?
Protokolle müssen einem gewissen Standard genügen:
i.d.R. sind es Ergebnisprotokolle (BayOblG 17.7.72)
Nach § 24 Abs.4 WEG ist die Niederschrift von dem
Vorsitzenden, – einem Wohnungseigentümer und von
- einem Mitglied des Verwaltungsbeirats
zu unterschreiben.
Das Protokoll schreibt die Sekretärin der Verwalterin, jetzt hat der Beirat dem Protokoll nicht zugestimmt und Änderungen beantragt. Welches Protokoll gilt?
DU hast das Recht die Niederschrift einzusehen. Es besteht ein
Protokollberichtigungsanspruch, wenn ein Eigentümer
rechtswidrig beeinträchtigt wird oder eine erhebliche
Erklärung falsch protokolliert wurde.
Und wie sie falsch protokolliert: Einen ablehnenden Beschluß protokoliert sie als „vertagt, weil kein Geld da“ (es geht hier um die Bepfalsterung des Vorhofes (also eine bauliche Maßnahme), der immerhin fast 30 Jahre mit Split belegt war auf den Parkplätzen. Damit sagt sie: es wäre ein Beschluß zugunsten der Pflasterung da gewesen, nur kein Geld da. Ist aber falsch, weil nichts beschlossen worden ist!
Kein Auftrag ohne Beschluss! Falls die Arbeiten nicht eine
Reparatur oder Instandsetzung zum Ziel haben, sind es bauliche
Veränderungen! d.h. mit deiner Gegenstimme und anschließendem
Anfechten des Beschlusses (innerhalb 4 Wochen nach der
Versammlung!) kannst du den Zauber stoppen.
Die 4-Wochenfrist umgeht sie raffiniert, indem sie das Protokoll erst nach 4 Wochen rausgibt, clever bzw unverschämt.
Man muss aber wirklich schauen, dass man sich selbst nicht in
eine Freund Feind- Position hineinsteigert, und dann auch
sinnvolle Sachen torpediert. Wenn man allerdings abgelinkt
werden soll, ist es mit Hilfe der Gerichte ein leichtes, den
gröbsten Schwachsinn zu verhindern.
Alle waren auf der Versammlung gegen weitere bauliche Maßnahmen: das verschweigt sie einfach und schreibt „kein Geld da“. Ich stehe also nicht alleine da, sondern fast alle (außer sie selbst, die ja 3 Wohnungen hat).
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung
aller, nicht notwendigerweise vom Verwalter verschuldeter
Umstände das Vertrauensverhältnis zerstört ist und deshalb den
Wohnungseigentümern eine Zusammenarbeit mit dem Verwalter
nicht mehr zugemutet werden kann. (BayOLG)
Hinterlistig vergibt sie Kleinaufträge an arbeitslose Kinder der schon alten Aussiedler (z.B. Streichen von Kellerfenstern) für einen Pappenstiel. Die trauen sich dann nicht, gegen sie aufzumucken.
z.B.
- sein Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit
- grobe Mißachtung der Rechte der Wohnungseigentümer
- Nichtausführen von Beschlüssen der
Wohnungseigentümergemeinschaft.
Erfinden von Beschlüssen gehört ja dann wohl dazu???
Muß ich der
Frau erst Betrug in einem Strafverfahren nachweisen oder einen
Detektiv auf den Hals hetzen? Gibt es nicht eine elegantere
Lösung, diese Frau noch vor Ablauf der Kündigungsfrist
loszuwerden, die obendrein noch klamm ist und möglicherweise
mit den Rücklagen durchbrennt?
Das kann man prinzipiell niemanden so einfach unterstellen.
Das ist der Eigentümergemeinschaft schon mal vorher passiert. Da war das Konto abgeräumt und nichts mehr zu holen (GmbH).
Frage: Wie kommt man an einen seriösen Verwalter ran?
Gruß Richard