Weg in die Selbstständigkeit - Förderungen?

Hallo!

Momentan bin ich kfm Angestellter in einer Spedition, Möchte mich aber in absehbarer Zeit als freier Handelsvertreter selbstständig machen.

Konkret Pläne bestehen und stehen kurz vor der Umsetzung. Nur mich interessiert, was Vater Staat mir zuschießt, wenn ich diesen Schritt wage.

Wäre ich arbeitslos, würde ich in den ersten neun Monaten ALG I + 300 € bekommen. Aber nach Recherchen im Internet finde ich keine aussagekräftigen Artikel über die Sachlage bzgl. meiner Situation.

Kennt sich dort jemand aus, bzw. hat jemand diesen Weg schon einmal bestritten?

Ich freue mich auf eure Antworten!

Hallo almara,

genaue Informationen zu der Förderung durch das Arbeitsamt bekommst Du auf den Internetseiten der Bundesagentur bzw. einfach bei der örtlichen Agentur einen Termin vereinbaren. Weitere Infos bekommst bei der öftlichen Industrie und Handelskammer (IHK), beim Amt für Gewerbeförderung (meist beim Landkreis angesiedelt) und in Deinem speziellen Fall auch bei der Beauftragten für Frauenförderung, welches es gleichfalls in vielen Landkreisen und Städten gibt.

Hallo,

Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit (ALG I) mit dem Gründungszuschuss
Gründungszuschuss - Rechtsanspruch

Ein Arbeitnehmer, der durch die Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beendet, hat gem. § 57 SGB III einen Anspruch auf Gründungszuschuss, wenn er bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 90 Tagen verfügt, der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweist und seine Kenntnisse zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegt.
Gründungszuschuss - Ermessensleistung

25.05.2011: Der Gründungszuschuss soll - noch in 2011 - auf eine Ermessensleistung umgestellt und der Höhe nach gekürzt werden, Gesetzentwurf vom 25.05.2011.

Die Leistung soll ab 1.11.11 gekürzt sein und eine sog. Ermessensleistung werden, d. h., die Agentur für Arbeit kann die hürden höher hängen.

Wer in einem Arbeitsverhältnis steht und kündigt, bekommt i. d. R. eine Sperrzeit, und wird auch in dieser Zeit keinen Zuschuss erhalten.

Ich würde mich bei der Agentur für Arbeit beraten lassen. U.U. hilft auch ein Mikro.Kredit oder andere Förderungen von der KfW.

Viele Grüße
Lukas
Grundsätzlich ist es so, dass Sie bei eg

Hallo!

Momentan bin ich kfm Angestellter in einer Spedition, Möchte
mich aber in absehbarer Zeit als freier Handelsvertreter
selbstständig machen.

Konkret Pläne bestehen und stehen kurz vor der Umsetzung. Nur
mich interessiert, was Vater Staat mir zuschießt, wenn ich
diesen Schritt wage.

Wäre ich arbeitslos, würde ich in den ersten neun Monaten ALG
I + 300 € bekommen.

Hallo,

tatsächlich gibt es bei der Gründung aus einem Angestelltenverhältnis heraus nur wenige Möglichkeiten, Zuschüsse von Vater Staat zu erhalten. Mögliche Varianten wären lediglich Investitionszuschüsse oder zinsvergünstigte Darlehen zum Aufbau der Existenz. Eine gute Zusammenfassung der staatlichen Fördermittel gibt es unter http://www.gruenderlexikon.de/zuschuesse. Die Alternative wäre, sich zunächst arbeitslos zu melden und dann erst die Gründung vorzunehmen oder das eigene Geschäft im Nebenerwerb zu starten. Dann fallen im Übrigen auch keine Krankenversicherungskosten an.

Hallo!

So bin ich ebenfalls informiert. Der Gründungszuschuss betrug wenigstens vor vier Jahren um die 300 Euro, die man in der ersten Zeit monatlich bekommt, um wenigstens die Sozialversicherungsausgaben abzudecken.
Ich bin nicht der Meinung, dass das speziell vom Arbeitslossein in der Zeit davor abhängt, aber dass ist keine gesicherte Information. Besser beim Arbeitsamt nachfragen. Ich habe es damals ohne geschafft, kann daher nichts genaues zu sagen.

Ein Kollege hat aber nach seiner vorherigen Festanstellung höchstens ein, zwei Monate gebraucht, das Gewerbe anzumelden, daher kann, so Arbeitslossein eine Voraussetzung für Gründungszuschuss ist, das an keine lange Arbietslosigkeit gebunden sein.

Viel Erfolg.

Hallo,

lass dich doch kündigen, dann bekommst du was vom Vater Staat. Der Steuerberater und die IHK können bei so Fragen auch helfen.

Gerda77