WEG: Kosten/Bewilligung Schornstein

Hallo liebe Wissende,

nehmen wir mal an, jemand besitzt eine Eigentumswohnung (Dachgeschoss) in einem 32-Parteien-Altbau.

Ein Schornstein wurde nach der Sanierung des Hauses still gelegt. Der Verkäufer der Wohnung hat das Dachgeschoss ausgebaut (Gewährleistungszeit ist abgelaufen).

Nun friert das Wasser-Zuleitungsrohr zur Badewanne, das direkt an dem Schornstein verläuft, bei stärkeren Frostgraden (im zweistelligen Bereich) ein. Bisherige Auskünfte von Handwerkern waren, man müsse eben die ganze Wand aufstemmen und das Rohr besser isolieren - Kostenpunkt nicht abschätzbar!

Frage: Wenn eine „Schornstein-Isolierung“ kostentechnisch besser einzuschätzen wäre, trüge die WEG die Kosten mit? Dass dieser Eingriff von der WEG bewilligt werden muss, ist klar, oder?

An die Handwerker: Brächte ein Verschlussstein o.Ä. am Schornstein überhaupt etwas?

Danke und viele Grüße

Kathleen

Hallo!

Möglicherweise würde eine Abdeckung des nicht mehr benötigten Schornsteinzuges schon helfen.

Mir kommt der beschriebene Schaden sowieso sehr merkwürdig vor.
Ich kann es mir nicht erklären,wenn man sich die Stärke von Schornsteinwandungen(ob mit oder ohne Formstein) allein aus Standfestigkeits- und Brandschutzgründen vor Augen hält.

Wieviel Meter mögen es vom Schornsteinkopf bis Schadstelle Bad sein,etwa mind. 3 m. Und dann kommt ja noch das eigene Mauerwerk der Badwände.
Was da einfrieren soll ?

Und das aufstemmen und neuverlegen kostet natürlich Geld,aber das geht doch nicht in die tausende.
Wie man da das Bad überhaupt warm kriegt,wenn es solche dünnen Außenwände hat ?

Was ist denn mit einem Rohrschaden durch Ablagerungen,also unabhängig vom Frost. Ist das geprüft ?

mfG
duck313