Liebe/-r Experte/-in,
hallo Zusammen,
erstmal ein schönes Osterfets,
habe vor ca. 1jahr ein Wohnung in einem 3Fam. Haus gekauft 2 Wohnungen gehören einer Partei leider blauäugig,
hab damals nichts von dem Mehrheitanteilgewusst bzw. etwas damit anzufangen zu wissen mein fehler,
nun ist es so , das Besitzer von woh, 2und 3 (62%)mir(32%) alles mehr oder verbittet bzw. mir vorschreibt
hab mal gelesen es gibt da etwas wie ein Kopfprinzip…
kann mir jemand info geben.
Es kommt darauf an, was in der Gemeinschaftsordnung, vereinbart ist. In der GO müsste es einen Punkt zum Thema Stimmrecht/Mehrheit von Berechtigten geben. Sollte da das Kopfprinzip angegeben sein, har der andere Eigentümer natürlich keine Mehrheit. Es gibt auch Dinge, die der andere Eigentümer gar nicht ohne Ihr Einverständnis ändern kann. (Allstimmiger Beschluss) Hierzu gehört zum Beispiel die Änderung der Hausordnung, bauliche Änderungen am Objekt… Haben Sie denn einen Verwalter, den Sie diesbezüglich nicht mal ansprechen können?
Hallo Karin,
erstmal vielen Dank!
wo oder was ist das mit der GO auf sich??höre ich zum ersten mal, suchen gerade einen verwalter, nur sieht es so aus das der von der Gegenpartei ausgesucht wurde , mein vorschlag wurde nichtmal berücksichtigt naja kämpfe halt weiter
Gruß Paul
Hallo Paul,
Du müsstest vor oder bei der Kaufvertragsunterzeichnung eine Teilungserklärung bekommen haben. Hinter dieser Teilungserklärung befindet sich meist die Gemeinschaftsordnung (GO) in der das „Zusammenleben“ der Eigentümer geregelt wird. Den Verwalter müsste es eigentlich geben und egal ob er von der Gegenseite ausgesucht wurde, so muss es doch eine unabhängige Person sein, die Ihnen Auskunft geben kann. Aber schauen Sie erstmal in die Teilungserklärung, ob Sie da was zur Stimmenmehrheit finden.
Viele Grüße, Karin