Weg mit dem Kanzleischild?!?!?

Hallo zusammen!
Hab’ eine Frage bezüglich eines „Kanzleischildes“.

Gibt es irgendwelche Urteile oder Fundstellen zu folgendem Sachverhalt (oder hat sonst irgendwer eine Idee):
Rechtsanwalt mietet gewerbliche Räume für seine Kanzlei an, in denen vorher auch schon eine Rechtsanwaltskanzlei war. Wie lange darf/muss das Kanzleischild der Vorgängerkanzlei angebracht bleiben, bis dieses von der Nachfolgekanzlei entfernt werden darf?

Vielen Dank jetzt schonmal :smile:
Grüße
Thomas

Hallo Thomas,

eigentlich soll das Kanzleischild ja zur Information dienen, insofern macht es keinen Sinn, ein ungültiges Schild hängen zu lassen, es sei denn, es ist mit dem Hinweis auf den Umzug versehen.

Im Zweifelsfalle würde hier vielleicht der Eindruck einer Scheinsozietät erweckt, was ebenfalls für beide ungünstig wäre.

Gruß!

Horst