Hallo zusammen!
Hab’ eine Frage bezüglich eines „Kanzleischildes“.
Gibt es irgendwelche Urteile oder Fundstellen zu folgendem Sachverhalt (oder hat sonst irgendwer eine Idee):
Rechtsanwalt mietet gewerbliche Räume für seine Kanzlei an, in denen vorher auch schon eine Rechtsanwaltskanzlei war. Wie lange darf/muss das Kanzleischild der Vorgängerkanzlei angebracht bleiben, bis dieses von der Nachfolgekanzlei entfernt werden darf?
Vielen Dank jetzt schonmal
Grüße
Thomas