Hallo,
habe gestern die Einladung zur WEG Versammlung bekommen. Da ist unter anderem der Punkt aufgeführt, dass man über die Beseitigung aller Sat Antennen abstimmen will.
Bin einer der Eigentümer. Da gibts ne Gruppe, die die absolute Mehrheit hat. Reicht diese, um dies durchzukriegen?
Kann ich mich als ausländischer Bürger auf das Recht auf Programme aus der Heimat beziehen oder gilt dies nur für Mieter?
Die Antenne steht auf meinem Balkon, also nicht auf Gemeinschaftseigentum.
Wir haben Kabel, jedoch gibt es im Kabel Netz nur einen Sender aus meiner Heimat.
Danke schonmal für Hilfen.
PS: die 100er Schüssel kann ich nicht auf dem Balkon „verstecken“.
Hallo,
habe gestern die Einladung zur WEG Versammlung bekommen. Da
ist unter anderem der Punkt aufgeführt, dass man über die
Beseitigung aller Sat Antennen abstimmen will.
leider kann ich dazu nichts sagen, das ist eine juristische Frage, das muss ein Anwalt klären.
Tut mir leid, dass ich nicht helfen kann.
MfG Knut Petrauschke
Hallo,
das aufstellen ist leider oft von Fall zu Fall verschieden.Ich kann und darf keinen Rechtsbeistand leisten. Zwei Punkte pro:
Sat Schüssel innerhalb des Balkons,also meines Eigentums.
Ausländischer Mitbürger: Nur ein Sender aus der Heimat
reicht beim besten Willen nicht.
Hi,
wichtig ist, was im Mietvertrag oder in der städtischen Satzung für Ordndung und Sauberkeit steht. Das ist Gesetz. Aber vielleicht könnt Ihr Euch auch anders einigen, wenn es unterschiedliche Ansichten gibt. Das dürfte doch nicht so schwer sein.
Geht nicht auf Konfrontation. Das kostet Nerven, Zeit und Geld. Ich würde auf jeden Fall empfehlen, eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Möglicherweise hilft Euch die Verbraucherzentrale. Das kostet zwar auch etwas Geld, aber Ihr seid dann auf der richtigen Seite.
Viel Glück!
Gruß Katja
Hallo,
leider kann ich keine Auskunft geben.
Hallo,
leider kann ich keine Auskunft geben.
Hallo,
danke schonmal.
Mietvertrag gibts keinen, da ich Eigentümer bin und außergerichtlich einigen kann ich mich auch nicht, da in der Gruppe, die das verbieten möchte ein RA sitzt, der sämtliche rechtliche Möglichkeiten ausschöpft udn wir uns dann nur mit Anwälten dagegen wohl wehren können. Weis ja leider nicht, ob das alles stimmt, was der mir da zitiert.
Hallo,
kann dir hier leider nicht weiterhelfen, ist eher was für die Abteilung Recht.
Gruß
Adrian
tut mir leid, aber ich bin Techniker und nicht Jurist.
Daher kann ich dir leider nicht helfen.
mfG, Charly
Hi,
also die WEG hat keinerlei Chancen, wenn die Schüssel nicht auf Allgemeineigentum steht oder befestigt ist. Auf dem Balkon gar kein Problem, wenn sie nicht über die Fassade hinausragt und selbst da ist es strittig. Du hast aber als ausländischer Mitbürger noch einen Trumpf. Die müssen Dir den Zugang zu deinen Heimatprogrammen ermöglichen und da gilt nicht wie oft behauptet 1 Programm im Kabel reicht aus.
Verstößt gegen das Grundgesetz! Darüber gibt es aber schon unzählige Urteile, einfach mal googeln.
Würde mich aber in erster Linie darauf berufen, dass Dir ja auch niemand einen Sonnenschirm auf Deinem Balkon verbieten kann, vorausgesetzt Du beachtest die vorher genannten Bedingungen. Da würde ich nicht einen Millimeter nachgeben. Der Hausverwalter weiss da sicherlich Bescheid!
CU
Tom
Sorry bokibre,
das ist eine rechtliche Frage. Ich kann dir nur in technischen Belangen weiterhelfen.
Gruß Bernybaby
Hallo,
bei einer WEG entscheidet immer die Mehrheit (Demokratie).Und als Ausländer können Sie zwar auf Ihre Heimdsender bestehen, aber im Kabel ist ein Programm vorhanden also wird es schwierig. Wenn mehrere Eigentümmer Ausländer sind wäre die Frage ob eine Gemeischaftanlage ein Thema wäre?Dann könnte der andere teil der WEG auch was davon haben EINE Anlage für alle.Argumente wären kosten ersparnis der Kabelgebühren langfristig für alle und der Hausfrieden wäre gerätet.Und alle wären zufrieden.
Hallo,
mit dem Recht bin ich nicht so ganz vertraut. Aber ich denke mal gelesen zu haben, dass ausländischen Bürgern der Zugriff auf Programme aus der Heimat nicht verwehrt werden dürfen.
Wenn sie dir die heimischen Programme nicht im Kabel bieten können, kann keiner was sagen, wenn du dir eine Schüssel auf den Balkon stellst.
Gruß Matthias.
HI! Naja normalerweise ist es ja eine demokratischer abstimmung. In deinem Fall wirst du aber wenns drauf ankommt vor Gericht Recht bekommen, da beidir ein Kultureller Hintergrund bzw. Religiöser HG wegen deiner Herkunft eine Rolle spielt. Vtl. findet hier sogar das GG anwendung.
Kann leider nicht helfen.Also Kabel bestellen
Gruss W.
Hallo,
habe gestern die Einladung zur WEG Versammlung bekommen. Da
ist unter anderem der Punkt aufgeführt, dass man über die
Beseitigung aller Sat Antennen abstimmen will.
Bin einer der Eigentümer. Da gibts ne Gruppe, die die absolute
Mehrheit hat. Reicht diese, um dies durchzukriegen?
Kann ich mich als ausländischer Bürger auf das Recht auf
Programme aus der Heimat beziehen oder gilt dies nur für
Mieter?
Die Antenne steht auf meinem Balkon, also nicht auf
Gemeinschaftseigentum.
Wir haben Kabel, jedoch gibt es im Kabel Netz nur einen Sender
aus meiner Heimat.
Danke schonmal für Hilfen.
PS: die 100er Schüssel kann ich nicht auf dem Balkon
„verstecken“.