Weg. Neubau soll Nachbar die Hauswand abdichten

Hallo,
ich habe eine Frage an die Nachbarschaftsrecht-Profis.
Folgendes:

A kaufte 2004 ein Haus (NRW). Dieses Haus hat 3 Baujahre, 1870, 1950 und 1970 (es wurde immer wieder an- und umgebaut, ehem. Fachwerkhaus)
Das Haus ist eine sog. Grenzbebauung an eine Nutzweide des B (A nutzte diese Weide auch für Pferde).

Nun baute der Eigentümer der Nutzweide, B, ein Haus. Um das „Drumherum“ um das Haus schöner zu machen, möchte er den „Boden angeleichen“ und Erde aufschütten (ca. 1 Meter hoch und 10 Meter entlang), direkt an die Hauswand des A.
Der Putz der Hauswand des A bröckelt bereits leicht (darunter ist grüner Sandstein).
A wollte die Hauswand ca. 2015 bei einer Umfinanzierung sanieren.

Jetzt wird A quasi „gezwungen“, die Hauswand „SOFORT zu sanieren“, da A ja sonst 2015 den Vorgarten des neuen Hauses B betreten und ggf. „aufbuddeln“ müsste, was B nicht gefällt, A muss jetzt dafür einen Kredit aufnehmen.

Zudem würde durch den leichten Schaden das Haus/die Wohnung Feuchtigkeit aus der angeschütteten Erde ziehen, würden die Arbeiten nicht vor der Anschüttung durchgeführt.

A hat im Prinzip nichts dagegen, die Arbeiten durchführen zu lassen, jedoch muss A für das Aufschütten des Mutterbodens an seine Hauswand aufwändig und teuer mit Spezialbelag gegen Nässe und Feuchtigkeit bis auf eben diesen einen Meter Höhe arbeiten.

Nun die Frage:
Muss B diese Spezialarbeiten bezahlen? Die Maßnahme des A muss ja nur durchgeführt werden, weil B unbedingt seinen Vorgarten „verschönern“ will?

Zusatz: Die Grenzbebauung an die Weide ist NICHT eingetragen, 1870 war das anscheinend „normal“.

Ich weiss wirklich nicht, wer mir da konkret sagen kann, was und wieviel ich bezahlen soll.

Viele Grüße
Kara

Hi,

der Fall scheint doch etwas schwierig zu sein, da auch regionale (Bundesland) Gesetze greifen.
Grundsätzlich scheint mir ein Bauwerk aus dem Jahre 1870 längst in dem aktuellen Bebauungsplan als Bestand aufgenommen zu sein. Und somit dürfte das Gebäude auch Bestandsschutz haben. Das ist ein wichtiger Punkt und sollte als 1. geklärt werden.
Des Weiteren erscheint mir eine Aufschüttung des Nachbargrundstücks ohne behördliche Genehmigung nicht gestattet.
Sofern eine Aufschüttung durch das Bauamt genehmigt werden sollte, ist dies sicher mit zahlreichen Auflagen für den Bauwerber (Aufschütter) zum Schutz der Nachbaranlagen verbunden. Sollte dies nicht sein, müsst dem Bau/Aufschüttungsansuchen massiv widersprochen werden.
Sicher ist, dass eine Zuschüttung des historischen Gebäudes ohne fachgerechten Schutz, den Tod des Gebäudes bedeuten wurde. Ein einfacher Feuchtigkeitsschutz an der Außenseite des Gebäudes mag wohl die Einwirkungen aus der Aufschüttung verhindern, dies ist jedoch aufgrund der fehlenden Durch- u. Belüftung der Außenwand nur die halbe „Miete“.
Kosten: Der Nachbar ist für alle Kosten selber verantwortlich, einschließlich der Kosten, die zum Schutz der Nachbaranlagen aufgewandt werden müssen.
Ich rate dringend um fachliche Hilfe. Auch und gerade wegen der guten Nachbarschaft. (Bauamt, Bausachverständiger, Denkmalamt, Rechtsanwalt)

Gruß FS

Hallo
lieben Dank für die schnelle Antwort.
Ja, es ist etwas komplizert, vor allem ist der Nachbar wohl auch irgendwie der Ansicht, daß A selbst alleine das Haus zu schützen hat (und eben auch für die Kosten)Das Gebäude ist wohl ursprünglich aus grünem Sandstein und wurde halt übergeputzt.
Es war ursprünglich ein Stall, dann eine Werkstatt, dann ein Büro und dann eine Wohnung (so hat A es übernommen)
Da A von der Familie noch andere Weiden gepachtet hat, möchte mit A halt „keinen Zoff“, um nicht von den anderen Weiden zu fliegen
Gebaut hat eigentlich die Tochter des B, die Weiden sind von B. Wo könnte man derartige Dinge nachlesen und ggf. ausdrucken?
viele Grüße
Kara