Hallo,
ich habe eine Frage an die Nachbarschaftsrecht-Profis.
Folgendes:
A kaufte 2004 ein Haus (NRW). Dieses Haus hat 3 Baujahre, 1870, 1950 und 1970 (es wurde immer wieder an- und umgebaut, ehem. Fachwerkhaus)
Das Haus ist eine sog. Grenzbebauung an eine Nutzweide des B (A nutzte diese Weide auch für Pferde).
Nun baute der Eigentümer der Nutzweide, B, ein Haus. Um das „Drumherum“ um das Haus schöner zu machen, möchte er den „Boden angeleichen“ und Erde aufschütten (ca. 1 Meter hoch und 10 Meter entlang), direkt an die Hauswand des A.
Der Putz der Hauswand des A bröckelt bereits leicht (darunter ist grüner Sandstein).
A wollte die Hauswand ca. 2015 bei einer Umfinanzierung sanieren.
Jetzt wird A quasi „gezwungen“, die Hauswand „SOFORT zu sanieren“, da A ja sonst 2015 den Vorgarten des neuen Hauses B betreten und ggf. „aufbuddeln“ müsste, was B nicht gefällt, A muss jetzt dafür einen Kredit aufnehmen.
Zudem würde durch den leichten Schaden das Haus/die Wohnung Feuchtigkeit aus der angeschütteten Erde ziehen, würden die Arbeiten nicht vor der Anschüttung durchgeführt.
A hat im Prinzip nichts dagegen, die Arbeiten durchführen zu lassen, jedoch muss A für das Aufschütten des Mutterbodens an seine Hauswand aufwändig und teuer mit Spezialbelag gegen Nässe und Feuchtigkeit bis auf eben diesen einen Meter Höhe arbeiten.
Nun die Frage:
Muss B diese Spezialarbeiten bezahlen? Die Maßnahme des A muss ja nur durchgeführt werden, weil B unbedingt seinen Vorgarten „verschönern“ will?
Zusatz: Die Grenzbebauung an die Weide ist NICHT eingetragen, 1870 war das anscheinend „normal“.
Ich weiss wirklich nicht, wer mir da konkret sagen kann, was und wieviel ich bezahlen soll.
Viele Grüße
Kara