Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ein Miteigentümer in einer Wohnanlage hat beantragt in seiner Wohnung nachträglich einen eigenen Kaminofen bauen zu lassen. Das ist doch meines Wissens eine bauliche Veränderung, oder nicht?
1.) Wie sieht das mit der Genehmigung dafür aus und ebenso mit der Haftung (evtl. Folgeschäden)?
2.) Müssen alle Miteigentümer damit einverstanden sein oder benötigt er zur Genehmigung nur die Mehrheit?
Das WEG hat sich doch in einigen Punkten geändert, so dass ich nicht weiss ob schon eine einzige Stimme genügt um den Antrag abzuschmettern? Vielen Dank für eine schnelle Antwort.
MfG
Michaela
Guten Tag,
habe leider erst heute diese Mail gelesen
auf meiner Homepageseite wer-weiß-was.
Auf meiner Liste e-mails habe ich sie nachträglich nicht finden können. Tut mir Leid.
Ist noch Info-Bedarf?
Gruß
Norbert Steinhagen
Guten Tag,
habe leider erst heute diese Mail gelesen
Auf meiner Liste e-mails habe ich sie nachträglich nicht
finden können. Tut mir Leid.
Hallo Herr Steinhagen, inzwischen hat sich das Problem gelöst. Vielen Dank für die Antwort.MfG Michaela