kann man einen Beschluß aus der Wohnungseigentümerversammlung anfechten indem man folgende Punkte als materielle Fehler der Beschlussfassung aufführt:
Zur Beschlussfassung bgzl undichter Balkone wurden zwei Alternativen vorgestellt, den Balkonboden mit Fliesen ODER Kies + Betonplatten zu belegen. Für die Betonplatten-Möglichkeit wurde nur ein Kostenvorschlag eingeholt wurde. D.h. man hat nicht die Möglichkeit gehabt zu vergleichen, der Kostenpunkt des gegebenen Voranschlags ist pro Balkon 17.000 €.
Die Sanierungsmöglichkeit mit anschließender Verlegung von Fliesen wollte der Verwalter nicht zur Diskussion stellen und hat dazu nicht einmal den Preis angefragt. Hierbei hat ebenfalls die Option zur Auswahl gefehlt. Die Eigentümergemeinschaft war verunsichert, sodass es viele Enthaltungen gab, die Mehrheit hat aber die einzige Alternative mit Kostenangabe gewählt.Dabei ist davon auszugehen, dass der Verwalter unglaubwürdig gehandelt hat.
Über die Fristen habe ich mich schon informiert, somit ist für mich die ausschlaggebende Frage ob diese Tatsachen als materielle Fehler anerkannt werden können.
Verwalter müßen grundsätzlich im Sinne der Etg handeln.
Dies erscheint mir nicht so, wenn nicht mal mehrere Angebote eingeholt wurden.
Ich habe dazu jetzt auf die Schnelle keine paragraphen gefunden, kann Ihnen aber aus Erfahrung raten, schon mal einen Wiederspruch gegen den Entschluss einzulegen.
Der ordnungsgemäße Ablauf einer Sanierung in diesen Kosten Bereichen sollte sein;
Ein Architekt oder Ingineur prüft den Sachbestand und stellt ein Leistungsverzeichnis.
Damit sollten mehrere Angebote von verschiedene Firmen eingeholt werden.
Auch sollten verschiedene Möglichkeiten der Sanierung abgewägt werden.
Erst danach können die ET über die Auftragsverteilung abstimmen.
Ich würde Ihnen raten, dass bereits vorhandene Angebot ohne Preise und Namen der Firmer an weitere Firmen zu senden mit der Bitte möglichst schnell ein Angebot für die Aufgeführte Leistung zu erstellen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass dabei wesentlich günstigere Angebote entstehen ist nicht gering.
Damit können Sie dann an die Hausverwaltung ran tretten.
Bei uns hat sich gezeigt dass es dazu auch sinnvoll ist den Schriftverkehr direkt an alle ET weiterzuleiten, damit andere Et auch ermutigt werden nicht einfach nur abzu warten.
17000 ist ja auch nicht gerade wenig.
Des weiteren lohnt sich ein Besuch beim Bauexperten Forum um dort eine Fachliche Meinung über das eigentliche Vorhaben zu bekommen.
Es könnten sich dabei noch mehrere Möglichkeiten zur Sanierung auftun die vielleicht sogar deutlich günstiger sind.
Ich denke dass überzeugt Ihre Met und könnte dazu führen dass ein bereits vorhandener Beschluss wieder aufgehoben wird.
Dazu brauchen Sie jetzt aber Möglichkeiten der Sanierung und Kostenvoranschläge.