Liebe/-r Experte/-in,
bald steht eine WEG-Versammlung an. Als TOP steht auf dem Plan: „Aufwandsentscheidung für den Beirat“.
Ist dies üblich? Wenn ja, wieviel? Das Haus hat ca. 10 Parteien…
Außerdem möchte ich (selbstbewohntes Eigentum) seit Jahren neue Fenster. Jetzt, nach Verwalterwechsel, steht dieses Anliegen wieder nicht als TOP auf der Liste. Kann ich jetzt noch verlangen, das aufzunehmen oder muss ich ein weiteres Jahr warten (und festestellen, dass es dann wieder nicht vorkommt)?
Danke!
Caren
Hallo Caren,
ich weiß nicht, was der Verwalter mit „Aufwandsentscheidung“ meint. Vielleicht meint er „Aufwandsentschädigung“? Diese muss vom Verwalter genau begründet sein. Normalerweise gibt es für den Beirat keine Aufwandsentschädigung, es sei denn, es liegt ein besonderer Anlass vor. Das Amt des Beirats ist ein Ehrenamt, also kostenfrei.
Den TOP „Neue Fenster“ muss der Verwalter noch auf die Tagesordnung bringen, wenn du das schnell und - am besten - schriftlich bei ihm beantragst. Dein Antrag sollte jedoch spätestens 1 Woche vor dem Versammlungstermin dem Verwalter vorliegen, denn er muss seinerseits alle Eigentümer vor der Versammlung darüber informieren, damit sie sich darauf vorbereiten können.
Wenn deine Fenster jedoch so defekt sind, dass Wasser oder Kälte in die Wohnung gelangt, kannst du sogar eine außerordentliche Versammlung fordern, um darüber abstimmen zu lassen. Das wäre dann ein Notfall, dem der Verwalter sofort nachgehen muss.
MOETT
Oh je, was habe ich denn da geschrieben? Natürlich soll es „Aufwandentschädigung“ heißen! Danke!!
Hallo Caren,
VBR-Entschädigungen sind üblich udn belaufen sich so auf ca.20,-- bis 50,-- €/mtl. je nachdem wie groß das Objekt ist. Es sollten jedoch nicht mehr als 1,–€ /Whg/mtl. sein.
TOPs müssen schriftlich beim Verwalter beantragt werden und zwar so rechtzeitig, dass er es auf die TO nehmen kann, also am besten gleich Anfang des Jahres.
Macht der Verwalter das dann trotzdem nicht, dann kann mit Unterschriften anderer Eigentümer (mindestens jedoch 25% aller MEA) ein Antrag gestellt werden, dann muss der Verwalter es auf die TO nehmen.
Wenn die Fenster aber defekt sind, muss er so oder so aus eigenem Antrieb handeln, denn Fenster sind Gemeinschaftseigentum und dafür ist der Verwalter zuständig.
Hartmut Eger, Dipl. Verwaltungswirt
Freier Sachverständiger in der Wohnungswirtschaft