WEG-Recht: Änderung des Abrechnungsmodus

Hallo Rechtskundige,

wenn bei einer Eigentümergemeinschaft der Abrechnungsmodus für die Nebenkosten geändert werden soll, ist dann Einstimmigkeit erforderlich oder kann mit Mehrheitsbeschluss gearbeitet werden?

Konkret soll bei den Heizkosten der einzelnen Wohnungen das Verhältnis Verbrauch:Quadratmeter von 70%:30% auf 50%:50% geändert werden.

Gruß
Stefan

Hi Stefan,

ziemlich sicher entscheidet hier die Mehrheit, dazu müsste aber auch etwas in der Teilungserklärung stehen. Solltest Du nicht mitlerweile eine Antwort haben gib bitte kurz Nachricht dann schlage ich´s nach.

Du stehst auch wahrscheinlich im falschen Brett-schau mal unter „Immobilien“

Tut mir leid das ich Dir nicht besser weiterhelfen kann

Gruß
NoahDilar

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Hallo,

danke für die Nachricht.

ziemlich sicher entscheidet hier die Mehrheit, dazu müsste
aber auch etwas in der Teilungserklärung stehen. Solltest Du
nicht mitlerweile eine Antwort haben gib bitte kurz Nachricht
dann schlage ich´s nach.

In der Teilungserklärung steht leider nichts dazu. Im Internet habe ich beide Versionen gefunden. Im WEG nur §28.5, der zumindest einigermaßen für den Mehrheitsbeschluß sprechen würde - aber für einen juristischen Laien nicht eindeutig genug (wir haben keinen Verwalter sondern verwalten selber). :frowning:

Ich wäre Dir also sehr dankbar für ein Nachschlagen!

Gruß
Stefan

P.S.: Im Immobilienbrett wollen sie keine Rechtsfragen!