WEG: Recht auf Einsichtnahme Unterlagen Verwaltung

Hallo Experten,

in einer WEG möchten einige Miteigentümer die Belege (z.B. Rechnungen) und Kontoauszüge kontrollieren. Diese Unterlagen sind beim Verwalter, der wiederum auch ein Miteigentümer ist. (also der Verwalter macht das sozusagen nebenbei)
Es herrscht ein sehr gespanntes Verhältnis zwischen den Eigentümern, nach welchem „Recht“ kann so eine Beleg-Einsicht gefordert werden?
Zumal der Verwalter keine „Büro-Zeiten“ hat und alle Unterlagen in seiner Wohnung aufbewahrt werden.

Es gibt einen Verwaltervertrag, in dem heißt es:
„Der Beirat hat das Recht, während der üblichen Geschäftszeiten auch außerhalb der Jahresabrechnung Einblick in alle Geschäftsunterlagen der Gemeinschaft zu nehmen, sowie Auskünfte in allen die Gemeinschaft betreffenden Angelegenheiten zu verlangen. Die Einsichtnahme hat in den Geschäftsräumen des Verwalters zu erfolgen“
und
„Soweit der Beirat zum Zwecke der Prüfung oder Information der Miteigentümer die Ablichtung von Unterlagen verlangt, sind ihm diese von dem Verwalter auszuhändigen.
Hierdurch anfallende Kosten trägt die Gemeinschaft.“

Also kann nur der Beirat Einsicht in die Unterlagen nehmen?
Der Verwalter hat keine Geschäftsräume, muss er seine Wohnung dafür zur Verfügung stellen?
Wie kann der Beirat dazu „aufgefordert“ werden, die Einsicht zu verlagen (wenn die übigen Miteigentümer das nicht selbst machen können siehe Verwaltervertrag)?
Welche Frist wäre zu setzen? Und wenn nichts passiert, was kann unternommen werden?

Ich habe das WoEigG durchgeschaut, da war aber nichts passendes dabei… (unter §27)

Danke für sachdienliche Hinweise

Schöne Grüße

Lahela

Hallo,

Beirat schreibt einen netten Brief und bittet um Belegeinsicht. Das sollte dann innerhalb der kommenden 14 Tage möglich sein.

Man sollte sich einen geeigneten Raum hierfür suchen, ersatzweise das Hinterzimmer der örtlichen Schankwirtschaft.

Kommt der Verwalter dem nicht bei, dann nochmals freundlich aber nunmehr energisch daran erinnern und zu guter letzt bleibt da nur die Abmahnung und am Ende der Mandatsentzug.

Christian

Hallo,

Es gibt einen Verwaltervertrag, in dem heißt es:
„Der Beirat hat das Recht, während der üblichen
Geschäftszeiten auch außerhalb der Jahresabrechnung Einblick
in alle Geschäftsunterlagen der Gemeinschaft zu nehmen, sowie
Auskünfte in allen die Gemeinschaft betreffenden
Angelegenheiten zu verlangen. Die Einsichtnahme hat in den
Geschäftsräumen des Verwalters zu erfolgen“

Wer ist denn der Beirat?
Wurde wirklich ein Beirat gewählt?
Was sagt die Teilungserklärung?

Dann fordere diesen Beirat auf, eine Prüfung durchzuführen.
Kaum setzt Du einem Deutschen eine „Dienstmütze“ auf, meint er, andere gängeln zu können.
Der Verwalter ist nicht der Hauseigentümer, sondern lediglich Erfüllungsgehilfe der Eigentümer. Das mache ihm mal deutlich.

Laß Dir nichts gefallen, es geht um Dein Geld.

Gruß:
Manni