WEG-Recht - Beeinträchtiung von Mitbewohnern

Hallo liebe Mitglieder,

habe folgende Frage: Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Zwei Wohnungen haben einen Gartenanteil, den sie selbst Nutzen dürfen. Soweit ich weiß sind diese als Sondereigentum ausgewiesen.
Dürfen diese Eigentümer im Garten tun und lassen was Sie wollen - Pflanzen/Bäume?
Genau würde mich interessieren, ob Sie so hohe Bäume pflanzen dürfen, die die Sicht und die Lichtverhältnisse der Bewohner der oberen Stockwerke einschränken´?

Vielen Dank.

in der Tat dürfen die Wohnungseigentümer über ihr Sondereigentum frei verfügen. D. H Sie können den Garten nutzen wie sie möchten - Spielgeräte, Bepflanzung etc. Trotzdem müssen sie aber auf andere Mitbewohner Rücksicht nehmen bzw dürfen diese durch Geräte oder sehr hohe Bäume nicht beeinträchtigen. Ob es eine Rechtsgrundlage gibt, die besagt, wie hoch die Bäume sein dürfen, entzieht sich meiner Kenntnis. Was sagen denn die anderen Wohnungeigentümer dazu? Im Rahmen der Eigentümergemeinschaft kann man da sicher etwas erreichen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sorry kein Plan