WEG-Recht - Beteiligung an Umbaukosten

Hallo zusammen,

Folgender Fall:

Ein Haus, bestehend aus zwei Doppelhaushälften mit je zwei Wohneinheiten (Nach WEG geteilt). Eine Haushälfte gehört A, die andere B.

Eigentümer A möchte das DG umbauen und in eine Wohnung für sich schaffen. Da die Beschaffenheit der Stromanlage keinen weiteren Durchlauferhitzer erlaubt, muss hierzu die Fernwärmestation für die Warmwasserversorgung entsprechend umgebaut werden. Bei der Station handelt es sich um Gemeinschaftseigentum.
Eigentümer B stimmt dem Umbau zu, möchte sich aber nicht an den Umbaukosten beteiligen.

Folgende Fragen:

  1. Kann B hier wirklich ablehnen (es handelt sich ja auch schließlich um eine sehr notwendige Umbaumaßnahme, von der auch B profitieren kann)?
  2. Wenn A die Station auf eigene Kosten umbaut, und B im nachhinein sich anschließen möchte, können dann die Kosten B anteilig in Rechnung gestellt werden?

Die Station befindet sich in der Haushälfte von A.

Vielen Dank

Hallo,
die Teilungserklärung wurde diesbezüglich hoffentlich schon „befragt“.

Eigentümer B stimmt dem Umbau zu,

was er ja nicht muß

möchte sich aber nicht an den Umbaukosten beteiligen.

Wenn das die Voraussetzung für die Zustimmung ist, sollte sich A die Frage stellen, was wichtiger ist - gar kein Umbau oder umbauen und selbst bezahlen.

  1. Wenn A die Station auf eigene Kosten umbaut, und B im
    nachhinein sich anschließen möchte, können dann die Kosten B
    anteilig in Rechnung gestellt werden?

Das könnte man so festlegen.

Cu Rene