WEG-Recht: Betriebskostenabrechnung

Wenn in einem Wirtschaftsjahr von allen Miteigentümern nur für 7 Monate Hausgeld gezahlt wurde, kann dann am Ende des Jahres eine Betriebskostenabrechnung gemacht werden?Bzw. nur Wasserabrechnung?

Wenn in einem Wirtschaftsjahr von allen Miteigentümern nur für
7 Monate Hausgeld gezahlt wurde, kann dann am Ende des Jahres
eine Betriebskostenabrechnung gemacht werden?Bzw. nur
Wasserabrechnung?

Hallo Anni one
Man spricht dann von einem sog. Rumpfwirtschaftsjahr. Das ist grundsätzlich möglich. Man kann z.B. bei einem Neubau eines Hauses erstmal nur die ersten Monate abrechnen und dann auf ein Wirtschaftsjahr umstellen. Oder man macht einen „verlängertes Wirtschaftsjahr“. Aber das Ziel muss sein, dass immer 12 Monate abgerechnet werden.
Bei der Wasserabrechnung kann vom Lieferanten eine „Stichtagsabrechnung“ verlangt werden, so dass genau der Zeitraum dieser 7 Monate abgerechnet werden kann.

Ich hoffe, dass diese Aussagen genügen. Wenn nicht, einfach nochmal anfragen.

???
Was wollen Sie hier wissen???
Bei einer WEG muss immer jährlich über sämtliche Hausnebenkosten abgerechnet werden. Dafür haben Sie doch auch einen Verwalter.

Viele Grüße
Stefan_1962

Wenn in einem Wirtschaftsjahr von allen Miteigentümern nur für
7 Monate Hausgeld gezahlt wurde, kann dann am Ende des Jahres
eine Betriebskostenabrechnung gemacht werden?Bzw. nur
Wasserabrechnung?

Hallo,
sorry für die verspätete Antwort, ich war noch im Urlaub.
Klar kann man eine Abrechnung erstellen, vermutlich bekommen alle eine Nachzahlung. Nur Wasser abrechnen geht nicht, da gehört schon alles rein.

Viele Grüße
artep