WEG Recht / Dachgeschossausbau/ Zustimmung

Hallo! Ich bin Bewohner einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilien-Altbau. Eine Eigentümerin möchte nun ihren Dachboden ausbauen und mit ihrer darunterliegenden Wohnung verbinden.
Hierzu benötigt sie nun die Zustimmung der Eigentümerversammlung.
Wie wird der Stimmenanteil berechnet, den die Bauträgerin bei der Versammlung erhalte muss, damit ihr Bauvorhaben von der Eigentümerversammlung die Zustimmung erhält?
Gibt es dafür eine allgemeingültige Rechtsvorschrift? Wird dies individuell durch die Teilungserklärung geregelt?

Besten Dank für Eure/Ihre Hilfe!

Achtung, das ist eine komplizierte Materie! Zumal nicht nur die Zahl der Stimmen zählt, auch die Miteigentumsanteile sind in bestimmten Fällen wichtig! Ich empfehle, sowohl die Teilungserklärung als auch das WEG-Gesetz (in der neuesten Ausgabe) zu lesen. Als erstes ungedingt die Teilungserklärung, die ist am wichtigsten. (Tut mir leid, dass ich nichts Genaueres sagen kann. Aber ich will hier auch nichts Falsches sagen, das ist nämlich schlechter als sich gar nicht zu äußern.)

Hallo Beautyhill,
die erste Frage ist, ob der Dachboden wirklich der Eigentümerin gehört, also Teil ihres Sondereigentums ist, oder ob das gemeinschaftliches Eigentum ist.
Wenn es gemeinschaftliches Eigentum ist, müsste diese Frau diesen Dachboden erst einmal von der WEG kaufen. Dafür wäre eine Änderung der Teilungserklärung erforderlich. Alle Eigentümer müssen dann zum Notar.

Ist es jedoch schon ihr Sondereigentum, dann ist es trotzdem eine bauliche Veränderung und bedarf der Zustimmung aller Eigentümer, nicht nur einer Mehrheit.

Der Fall ist nicht ganz einfach. Eine sachverständige Beratung wäre wohl notwendig, die aber erst gegeben werden kann, wenn Einsicht in die relevanten Unterlagen möglich ist.

MfG
Hartmut Eger
Freier Sachverständiger für Wohnungswirtschaft

Vielen Dank für die Erläuterung!
Tatsächlich ist es so, dass der Dachboden bereits Teil des Sondereigentums ist. Auf einer Eigentümerversammlung wurde erklärt, dass die Hälfte der Eigentümer plus 1 auf der Versammlung anwesend sein müssen, um beschlussfähig zu sein. Von diesen müsste dann die Mehrheit dem Ausbau zustimmen. Ich empfand, dass damit ein solch schwerwiegender Eingriff in das Gemeinschaftseigentum (Dachhaut) mit vergleichsweise zu wenigen Zustimmungen abgesegnet würde. Deshalb meine Nachfrage.

Hallo beautyhill,
für diese Frage bin ich nicht der Richtige, ich bin Bauingenieur und Spezialist für Bauschäden. Fag mal einen Juristen. Aus Erfahrung meiner Berufstätigkeit als Bauleiter bei Bauträgern bin ich der Meinung, dass hier ohne einstimmige Zustimmung nichts läuft. Aber frag besser einen Juristen! Alles Gute von der Heute supersonnigen Ostseeküste

Hannes

Hallo ,

hierzu kann ich leider nichts beitragen.

mfg
Seuling

Hallo,

es handelt sich hier um eine bauliche Veränderung und muß von den Miteigentümern per einstimmiger Zustimmung genehmigt werden, da die Teilungserklärungen aller geändert werden müssen.

MfG
murmeltier