WEG-Recht Gewerbe

Liebe/-r Experte/-in,

ein Gebäude wurde kraft Teilungserklärung umgewandelt in ein „Wohn- und Geschäftshaus“ mit Wohnungen und einer Gewerbeeinheit, Fertigstellung 01/2013.

Gelten für diese Gewerbeeinheit nun auch die Bestimmungen des WEG hinsichtlich Verwaltung, Umlagen, Eigentümerversammlungen etc.? Im Gesetz ist immer nur von „Wohnung“ die Rede…

Vielen Dank für die Hilfe!

FvS

Hallo FvS,

kann hier leider keine verläßlichen Auskünfte geben, da ich noch nie Verwalter einer derartigen Anlage war und mir deshalb die erforderlichen Kenntnisse fehlen.

Mit freundlichen Grüßen
sealord

Liebe/-r Fragende,

es treffen alle Dinge auch für ein Gewerbe zu, nur das es nicht Wohnungseigentum, sondern Teileigentum heißt.

Gruß