Liebe/-r Experte/-in,
ein Gebäude wurde kraft Teilungserklärung umgewandelt in ein „Wohn- und Geschäftshaus“ mit Wohnungen und einer Gewerbeeinheit, Fertigstellung 01/2013.
Gelten für diese Gewerbeeinheit nun auch die Bestimmungen des WEG hinsichtlich Verwaltung, Umlagen, Eigentümerversammlungen etc.? Im Gesetz ist immer nur von „Wohnung“ die Rede…
Vielen Dank für die Hilfe!
FvS