Moin!
Mich würde mal folgendes interessieren:
Die Verwaltertätigkeit einer WEG lässt mehr als zu wünschen
übrig; oft wird auch mit zweierlei Maß gemessen.
Allein das lässt bei mir schon die Alarmgocken läuten.
Ich vermute, dass man eine solche Kürzung gemeinsam in der WEG beschliessen müsste. Das wird aber nicht zustande kommen, wenn manche Parteien sich benachteiligt fühlen, andere aber bevorzugt werden und daher gar keinen Grund hätten, sich gegen die Verwaltung einzusetzen.
Wenn man einen neuen Verwalter haben will, muss dies wohl ebenfalls gemeinsam beschlossen werden.
Einzelne Parteien können aber eine Absetzung der Verwaltung versuchen, gerichtlich durchzusetzen.
Darf man als Einzel-Eigentümer die Verwalterpauschale um ca.
50% kürzen, wenn man der Meinung ist die Hausverwaltung kommt
Ihren Pflichten in keinster Weise zu 100% nach??!
Wohlgemerkt nur die Verwaltervergütung nicht das Wohngeld
o.ä.!!
Ich handhabe das bei einer aktuellen WEG-Streitigkeit so, dass ich nach 8 Einigungsversuchen über 4 Jahre nun einen Rechtsanwalt mit einer Klage gegen die WEG beauftragt habe.
Ist diese durch, kommt die nächste, um einen Wechsel der Verwaltung durchzusetzen.
Kostenkürzungen bringen vermutlich wenig und ändern ja nichts am Anspruch der Verwaltung der Verwaltung gegen die WEG. Den muss eben die WEG selbst ggf. anfechten und wenn sie das nicht tut, kannst Du versuchen, sie dazu zu zwingen.
Ich habe in der WEG, die ich leidernoch am Hals habe, festgestellt, dass die ewigen Diskussionen mit der Verwaltung und den zwei (von 8) verqueren Miteigentümern nichts bringen und mich nur Zeit kosten. Daher lasse ich das nun gerichtlich klären, dann „is Ruh“. Hätte ich schon vor 4 Jahren machen sollen.
Gruß,
M.