WEG Recht Mehrheitsbeschluss

Guten Tag,
ich habe folgende Frage zum neuen WEG Recht:

Wenn 3 Eigentümer ein Dach erneuern und die Fassade streichen wollen .
Das neue WEG Recht verstehe ich so, dass 2/3 mit mind. 50% Miteigentümer zustimmen müssen.
Eine Wohnung gehört einem Ehepaar, die beide Eigentümer der Wohnung sind, haben Sie eine Stimme, oder 2? Sie wollen der Sanierung nicht zustimmen.
Können Sie eine notwendigen Instandhaltung überhaupt widersprechen?

Vielen Dank im Voraus

Das neue WEG Recht verstehe ich so, dass 2/3 mit mind. 50%
Miteigentümer zustimmen müssen.

Dach erneuern und Fassadenanstrich sind Maßnahmen der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung und bedürfen nur der einfachen Mehrheit, also mehr als 50% der Stimmen.

Das was du oben meinst, ist die qualifizierte Mehrheit und ist unter bestimmten Bedingungen nach dem neuen WEG Recht bei baulichen Veränderungen nötig - z.B. wenn eine Wärmedämmung an der Fassade nachträglich angebracht werden sollte oder aus einem Flach- ein Satteldach gemacht werden sollte.

Gruß n.

Hallo,

vielen Dank erstmal für die rasche Antwort.
Das mit den 50% habe ich noch nicht verstanden. Heisst es, 50% der Eigentumsanteile oder Köpfe?
Haben 2 Eigentümer einer Wohnung auch 2 Stimmen, oder pro Wohnung eine Stimme?
Für eine kurze Erklärung wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus.

Hallo,
wenn in der Teilungserklärung nichts anderes vereinbart ist, hat jede Wohnung eine Stimme:
nach §25 WEG

(2) Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme. Steht ein Wohnungseigentum mehreren gemeinschaftlich zu, so können sie das Stimmrecht nur einheitlich ausüben.

http://dejure.org/gesetze/WEG/25.html

Gruß n.

Links zu weiterführenden Dokumenten
Hallo Giotto,

lies dir mal die beiden pdf Dokumente in den Links durch. In wenigen Seiten hat der DDIV (Dachverband Deutscher Immobilienverwalter) Neuerungen beschrieben:

WEG Novelle: Hier ist der Punkt 6. Modernisierung für dich wichtig.

http://www.immobilienmanager24.de/images/Gesetze/weg…

Eigentümerversammlung: Hier den Punkt Beschluss - Fassung durchlesen.

http://www.immobilienmanager24.de/images/Gesetze/die…

Sprich doch mal deinen Verwalter an. Der kann dir sicher in einem persönlichen Gespräch dieses nicht so einfache Thema erklären. Wichtig ist, die Beschlüsse sauber abzuhandeln, sonst ist bei der geschilderten Ausgangslage der nächste Rechtsstreit nur eine Frage der Zeit.

Gruß Frank

Hallo Frank,
erstmal vielen Dank.
Der Verwalter ist sich in diesen Dingen auch eher unsicher.
So richtig verstehe ich aber nicht, wann eine Mehrheit gegeben ist, sind 2 von 3 schon die Mehrheit, wenn sie mehr als 50% der Eigentumsanteile bestizen?
Der Gesetzgeber wollte ja mit dem neuen Gesetz erreichen, dass Instandhaltungen un Modernisierungen nicht von einem „blockiert“ werden können, also wäre meine Ansicht ja logisch.
Vielleicht kann mir das ja noch jemand erläutern.
Vielen Dank.

Hallo Giotto,

2 von 3 Eigentümern sind weniger wie 3/4 der Eigentümer. Bei dieser Anzahl an Eigentümern werden faktisch 3 von 3 benötigt.

Gruß Frank