WEG-Recht Nebenkosten

Die Nebenkostenabrechnungen für Mieter müssen bis zum 31.12. des Folgejahres vorliegen.

Wie sieht es mit den Eigentümern aus?
Muß der Verwalter den Eigentümern die Nebenkostenabrechnung bis zum 31.12. des Folgejahres vorlegen (wohlwissend, daß die Wohnung vermietet ist)?

Danke für Info.
*winke - philine

Hallo,

das ist keine Frage, die das Mietrecht regelt, welches ausschließlich die Beziehung zwischen VM und Mieter regelt.

Im vorliegenden Fall würde es m.E. erst einmal darauf ankommen, was in der Vereinbarung des Eigentümers oder der Eigentümer mit dem Verwalter steht wie und wann dieser die Nebenkosten gegenüber den Eigentümern abzurechnen hat.

Gruß
Nita