Die Nebenkostenabrechnungen für Mieter müssen bis zum 31.12. des Folgejahres vorliegen.
Wie sieht es mit den Eigentümern aus?
Muß der Verwalter den Eigentümern die Nebenkostenabrechnung bis zum 31.12. des Folgejahres vorlegen (wohlwissend, daß die Wohnung vermietet ist)?
Danke für Info.
*winke - philine