Hallo zusammen,
angenommen, eine defekte Steigleitung (also Gemeinschaftseigentum einer Wohneigentümergemeinschaft) verursacht in einer selbstbewohnten Eigentumswohnung einen großen Wasserschaden. Aufgrund der Schadensgröße müsste die Familie des Eigentümers lt. Gutachter der Versicherung für vsl.10 Wochen ausziehen. Weder die Gebäudeversicherung noch die Hausrat zahlen mehr als insgesamt 100,- EUR Hotelkosten pro Nacht (für eine Familie in einer Großstadt ist kein Hotel für diesen Preis zu finden). Könnte der geschädigte Eigentümer die Differenz zwischen tatsächlichen Hotelkosten und der Versicherungsleistung von der WEG einfordern - immerhin verursachte defektes Gemeinschaftseigentum den Schaden?
Würde die Privat-Rechtsschutzversicherung in diesem Streitfall gegen die WEG leisten?
Danke für die Hilfe.
Gruß, Anna