Liebe/-r Experte/-in,
in der Teilungserklärung meiner Eigentumswohnung wird „die Wasserleitung vom Anschluss an die gemeinsame Steigleitung an“ dem Sondereigentum zugeordnet.
Bei Renovierungsarbeiten habe ich nun bemerkt, dass der horizontal abgehende Strang auch die Nachbarwohhnung versorgt (es gibt keine Zähler). Die Leitung zur Nachbarwohnung ist rostig und hält nicht mehr lange, die eigentümer zuck nur mit den Schultern und meint, das wäre ja jetzt wohl meine Sache.
Frage: ab wo genau ist es denn nun „mein“ Sondereigentum? Ist der horizontale Strang insgesamt „gemeinschaftliches sondereigentum“ beider Eigentümer (wenn es so etwas gibt) oder gilt sozusagen erst der Abgang vom horizontalen Abgang in die Wohnung als Sondereigentum?
Für rechtssichere Antworten bin ich sicher nicht die richtige. Da würde ich dann doch einen Rechtsanwalt befragen.
Ich würde sagen, dass das gemeinschaftlich genutzte Rohr Ihnen und Ihrem Nachbarn gehört, bis zum dem Punkt, wo es zu den einzelnen Wohnungen verzweigt. Wobei, wenn sie sagen, dass nur die Leitung zur Nachbarwohnung rostig ist, es sich doch eindeutig um das Sonerdereigentum des Nachbarn zu handeln scheint.
Das Problem sollte auf jeden Fall auf der nächsten Eigentümerversammlung geklärt werden, da es sich doch vermutlich bei den anderen Wohnungen ebenso verhält.
Lieber Freixenetter,
die von Ihnen gestellte Frage ist nicht einfach zu beantworten. Ich empfehle Rücksprache mit der Verwaltungsgesellschaft des Wohngebäudes (falls es eine gibt), bzw. mit einem Mieterverein.
Hallo,
logisch wäre natürlich, dass alles das was von 2 Parteien gemeinsam benutzt wird, auch von diesen beiden Parteien bezahlt wird. Aber eine rechtssichere Antwort kann nur ein Rechtsanwalt geben, am besten einer, der sich mit diesen Dingen auskennt.
Es gibt verschiedene Vereine, die für ihre Mitglieder Beratungen durch Rechtsanwälte anbieten. Am bekanntesten (und am teuersten) ist „Haus und Grund“, aber es gibt auch Alternativen dazu wie den „Verband Wohneigentum“ (früher Siedlerbund). Sehr interessant fand ich auch die Website von „Wohnen im Eigentum“, habe aber selbst keine Erfahrung mit diesem Verein, da ich Mitglied beim Siedlerbund bin.