WEG-Recht, Sondereigentum

Mir geht es um die das Problem Sondereigentum. Nach meinem Handbuch müssen die Gegenstände des Sondereigentums müssen positiv bestimmt werden, damit SE entsteht. Gleichzeitig erfolgt aber auch eine Auflistung, was zum Sondereigentum zählt, z. B. Innentüren und nichttragende Innenwände.

Meine Frage: Was ist, wenn in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung hiervon nichts drin steht? Dann würde das doch bedeuten, dass kein Sondereigentum entstanden ist, da nicht positiv bestimmt. Wie kann dann aber eine Auflistung vorgenommen werden, was zum Sondereigentum zählt und was nicht?

Robert

hallo,ich war leider im urlaub,kann deine frage nicht fachgerecht beantworten. mfg.indienblau
h

hallo,ich war leider im urlaub,kann deine frage nicht
fachgerecht beantworten. mfg.indienblau
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Hallo Kurt,

kein Problem, frage mal weiter.

Robert