Guten Tag,
ich habe eine Wohnung (Baujahr 1995 / Niedersachsen) ersteigert. Im Zuschlagsbeschluss ist mir das Sondereigentum an einer Wohnung und das Sondernutzungsrecht an 9 Pkw-Stellplätzen eingeräumt. Vom Notar habe ich mir eine beglaubigte Kopie des Aufteilungsplans (ATP) aus 1995 ausstellen lassen. Beim Amtsgericht wurde mir bestätigt, dass der ATP nie geändert worden sei. Es gibt 19 Wohnungen und 27 Stellplätze laut ATP. Tatsächlich gibt es nur noch 21 Stellplätze, wovon ich nur noch 3 (von 9 laut ATP) nutzen kann.
Laut ATP befindet sich einer meiner PKW-Stellplätze auf der heutigen Fläche der Müll-BOX. Vor diesem Stellplatz steht eine Garage, so dass man den Stellplatz gar nicht benutzen kann.
Dafür wurden einige Pkw-Stellplätze umbezeichnet (beschildert), so dass ein Stellplatz eines anderen Eingentümers jetzt einen meiner Stellplätze (laut ATP) belegt.
Drei meiner Stellplätze (laut ATP) sind von Grünfläche und Blumenkübel belegt. Dazu muss ich anmerken, dass die laut ATP ausgewiesenen Stellplätz parallel zwischen Zuwegung um das Haus und der Grundstücksgrenze liegen. An dieser Stelle steht das Wohnhaus nur 5,20 Meter von der Grundstücksgrenze (Zaun) entfernt.
Einen Stellplatz gibt es gar nicht. Dort ist eine Grünfläche eingerichtet.
Wie komme ich jetzt an meine Stellplätze, oder kann ich Entschädigung (und von wem) verlangen?
Gruß Ersteher110 