Hallo, Ich habe folgendes Problem. Vor einem halben Jahr habe ich eine Eigentumswohnung gekauft. Diese wurde durch von mir beauftragten Fachfirmen von Grund auf saniert. Am 11.12.2012 habe ich die erste WEG Versammlung! TOP 1: Jetzt hat sich ein anderer Eigentümer (hat zwei Einheiten im Objekt) beschwert das ich mich an den im Objekt ( HZ-Keller)bereits vorhandenen Unitymedia Anschluss angeschlossen habe. Laut Aussage der Voreigentümers und des dabei anwesenden Maklers bei Besichtigungen stand diesem Anschluss nichts entgegen. Auch der Verwalter wurde in Kenntnis gesetzt ,es kam aber nie eine Antwort. Entsprechend hatte ich eine Zuleitung zum Hauptanschluss verlegen lassen.
Jetzt wird durch die benannte Eigentümerin der Rückbau der dazu im bauseitig gebebenen Installatinsschacht durch Fachfirma in Kabelrohr verlegten Koaxilleitung gefordert. Ich Zahle die Kosten für eine Gemeinschaftsantenne(SAT) eh über das Hausgeld und nutze diese nicht. Durch meinen Anschluss an Unity Media entstehen der Gemeinschaft keine Kosten. Alle Gewerke wurden nach VOB ausgeführt.
Meine Fragen: Muss ich das hinnehmen? Die WEG hat ja auch wohl zugestimmt als Unitymedia ins Haus verlegt wurde. Bin ich verpflichtet mich an der Gemeinschaftsantenne anzuschließen?