WEG Recht Zuleitung zum Hausanschluss Unity

Hallo, Ich habe folgendes Problem. Vor einem halben Jahr habe ich eine Eigentumswohnung gekauft. Diese wurde durch von mir beauftragten Fachfirmen von Grund auf saniert. Am 11.12.2012 habe ich die erste WEG Versammlung! TOP 1: Jetzt hat sich ein anderer Eigentümer (hat zwei Einheiten im Objekt) beschwert das ich mich an den im Objekt ( HZ-Keller)bereits vorhandenen Unitymedia Anschluss angeschlossen habe. Laut Aussage der Voreigentümers und des dabei anwesenden Maklers bei Besichtigungen stand diesem Anschluss nichts entgegen. Auch der Verwalter wurde in Kenntnis gesetzt ,es kam aber nie eine Antwort. Entsprechend hatte ich eine Zuleitung zum Hauptanschluss verlegen lassen.

Jetzt wird durch die benannte Eigentümerin der Rückbau der dazu im bauseitig gebebenen Installatinsschacht durch Fachfirma in Kabelrohr verlegten Koaxilleitung gefordert. Ich Zahle die Kosten für eine Gemeinschaftsantenne(SAT) eh über das Hausgeld und nutze diese nicht. Durch meinen Anschluss an Unity Media entstehen der Gemeinschaft keine Kosten. Alle Gewerke wurden nach VOB ausgeführt.

Meine Fragen: Muss ich das hinnehmen? Die WEG hat ja auch wohl zugestimmt als Unitymedia ins Haus verlegt wurde. Bin ich verpflichtet mich an der Gemeinschaftsantenne anzuschließen?

Tut mir leid, da kenn ich mich zu wenig aus. Außerdem sollte man den WEG-Vertrag genau kennen. Da wird viel geregelt.

Friede7

Hallo Uwe,

an die Gemeinschaftsantenne würde ich mich anschließen, da es sonst zu Störungen im Haus kommen kann.
Da Unity Media bereits im Haus ist, steht einer weiteren Nutzung nichts im Weg.
Der Verwalter sollte ins Boot geholt werden. Er hätte, als die Anfrage gestellt wurde, sich einschalten müssen.
Der Übergabepunkt gehört nicht dem einzelnen Nutzer, sondern Unitymedia.
Gleichzeitig würde ich qwegen des Übergabepunktes Unitymedia einbinden.

MfG
PSt

Dazu kann ich auch leider keine Auskunft geben, mein Tipp dazu wäre, bei Haus & Grund einzutreten, die haben für günstige Beiträge Rechtsanwälte, die nur auf Mietrecht spezialisiert sind und dann in so einem Fall kostenfrei Auskunft geben können bzw. einen vertreten.
Viel Glück

Hallo,
so aus der Lameng kann ich das nicht beantworten…
Wichtig ist erst mal: Teilungserklärung lesen, wegen evtl. Anschlusspflicht an Hausantenne. Eventuell auch noch Beschluss-Sammlung. Bloß ist die erst seit wenigen Jahren Pflicht, ältere Beschlüsse der WEG-Versammlung findet man darin nicht (Beschluss-Sammlung ist beim Verwalter, evtl. wurde sie beim Kauf ausgehändigt).
Da dies alles recht mühselig ist: der andere Weg ist mit den Leuten und der Verwaltung reden/nachfragen.
Warum gab es Ärger, was ist der Hintergrund?
So oder so, viel Erfolg!

Hallo,
ich kann jetzt nicht nachvollziehen, um was es genau geht. Ich verstehe Folgendes: Sie haben eine Wohnung gekauft und im Beisein von Makler und Vorbesitzer über den UnityMedia-Kabelanschluss gesprochen. Dabei wurde Ihnen genehmigt, diesen anzuzapfen. Der Verwalter wurde auch informiert, hat sich jedoch nicht dazu geäußert. Sie haben sich angeklemmt, und nun beschwert sich ein dritter Eigentümer, dass Sie das so gemacht haben. Was hat jetzt der Kabelanschluss mit der SAT-Antenne zu tun, das sind doch zwei verschiedene Dinge?
Man müsste nun den Beschluss der Gemeinschaft sehen, über was die Mehrheit abgestimmt hat, über den Kabelanschlusss oder die SAT-Antenne. Nur daran lässt sich erkennen, was Sie selbst heute verwenden bzw. anzapfen dürfen.
Nach Ihren Worten ist wohl beides beschlossen worden. Warum zahlen Sie für die SAT-Antenne und schließen sich bei UnityMedia an?
Ihre letzte, eigentlich entscheidende Frage kann ich leider nicht beantworten, da ich nicht weiß, was Sie unter der Gemeinschaftsantenne verstehen, den Kabelanschluss oder die SAT-Antenne.
Reden Sie mal mit Ihrem Verwalter darüber, irgend etwas muss ja passieren.
MOETT

Hi Uwe, laß bei der WEG abstimmen, ob außer der Beschwerdeführenden jemand etwas gegen die Zuleitung hat. Keiner der übrigen Eigner hat Nachteile, also sollte das schon genehmigt werden - Gruß lennonmc

Steht hierzu was in der TE ? Was gibt es hierzu für Beschlüsse?
Sollte nichts geregelt sein ist der Rückbau erforderlich da hierzu ein Beschluss zum Eingriff in das Gemeinschaftseigentum notwendig ist.

Gruß Manfred

hallo,

es tut mir sehr leid, doch darauf weiß ich leider auch keine antwort.
Trotzdem viel Erfolg!
C. Gaulke

Hallo Uwe, da muss ich passen, würde Dir im Zweifel einen Anwalt empfehlen, der sich ausschl. mit WEG auskennt, habe einen RA in solchen Sachen schon oft erfolgreich gebraucht. Gruß Marco1

Da kann ich Dir keine Auskunft geben,kenne mich nicht damit aus.
MfG

Hallo,

wenn der Unitymedia Anschluss damals ins Haus gelegt wurde wird es ja wohl einen Beschluss der WEG geben. Hier kommt es darauf an, wie der Beschluss gefasst wurde, ich gehe aber mal davon aus, dass die Zustimmung aller erfolgt ist. Aus meiner Sicht spricht hier überhaupt nichts dagegen das Sie sich an den Anschluss angeschlossen haben, zumal jeder im Haus anrecht hat, diesen Anschluss zu nutzen. Ich würde aber nochmals intensiv bei der Hausverwaltung vorstellig werden.

MfG
murmeltier

Danke für die Antwort.
In der Zwischenzeit gab es eine ausserordenliche Eigentümerversammlung.
Wir haben dort mit allen Maßnahmen Zustimmung der Mehrheit bekommen.

mfG.

Uwe