WEG - Reinigungsfirma Treppenhaus Zwang?

Folgende Situation:

Es gibt eine Eigentümergemeinschaft mit 12 Parteien, 3 Hauseingänge; in dem diskutierten Haus 4 Wohnungen, davon 3 Eigentümer und eine Mieterin.
In der Einladung zur Eigentümerversammlung steht:
„6. Vergabe der Treppenhausreinigung (Antrag Frau K.)
Die Treppenhausreinigung soll zukünftig an eine Firma vergeben werden. Die Kosten belaufen sich auf rund 10,00 € pro Wohnung und Monat.“
Hypothetisches Ehepaar will das nicht, sondern bei der bisherigen Lösung, selbst reinigen bleiben.
Welche formalen Möglichkeiten haben die beiden?
Zunächst ist die Formulierung an sich ja schon unklar. Worüber genau soll eigentlich wer abstimmen? Soll es für die gesamte Eigentümergemeinschaft gelten? Nur für genanntes Haus? (Wahrscheinlich – ja). Stimmen alle für darüber ab oder nur die 4 Eigentümer für beschriebenes Haus?
In der Hausordnung steht:
„Die Sauberhaltung und Pflege des Treppenhauses obliegt den Eigentümern.“
Auch wenn das auch ein altmodisches Wort ist, bedeutet es ja wohl, das es einerseits deren Pflicht ist, andererseits, dass können sie selbst bestimmen können, wie sie das Treppenhaus säubern. Somit ginge es bei dem Antrag um eine Änderung der Hausordnung. Die anders hätte angekündigt werden müssen.
Könnte dann an dem gleichen Tag über die Änderung der Hausordnung abgestimmt werden? Stimmen alle Eigentümer ab? Oder müsste ein Antrag (für die nächst Versammlung) gestellt werden, dass für genanntes Haus eine extra Hausordnung gelten darf?
Wenn trotzdem abgestimmt werden soll. Kann hypothetisches Ehepaar sich weiterhin weigern, weil kein konkretes Angebot vorliegt und die Nennung der Kosten von 10,- € zu niedrig angesetzt sind?
Wenn die Verwalterin sagt, dass sie bestimmt, weil die 4 Parteien sich nicht einigen können, kann sie das? Oder muss dann ein Vorwurf gegen hypothetisches Ehepaar vorliegen? (Der vorher schriftlich hätte formuliert werden müssen?)
Gibt es noch weitere Ansätze?
Vielen Dank im Voraus!
Gudrun

Hallo,

Es gibt eine Eigentümergemeinschaft mit 12 Parteien, 3
Hauseingänge; in dem diskutierten Haus 4 Wohnungen, davon 3
Eigentümer und eine Mieterin.
In der Einladung zur Eigentümerversammlung steht:
„6. Vergabe der Treppenhausreinigung (Antrag Frau K.)
Die Treppenhausreinigung soll zukünftig an eine Firma vergeben
werden. Die Kosten belaufen sich auf rund 10,00 € pro Wohnung
und Monat.“
Hypothetisches Ehepaar will das nicht, sondern bei der
bisherigen Lösung, selbst reinigen bleiben.
Welche formalen Möglichkeiten haben die beiden?

Bei der Abstimmung mit NEIN stimmen.

Zunächst ist die Formulierung an sich ja schon unklar. Worüber
genau soll eigentlich wer abstimmen?

Dass zukünftig die Treppenhausreinigung von einem Dienstleister übernommen werden soll.

Soll es für die gesamte :Eigentümergemeinschaft gelten?

Sicherlich, denn dass es nur für einen Teil der Wohn-Anlage gelten soll, steht nicht in der Einladung.

Nur für genanntes Haus?

(Wahrscheinlich – ja). Stimmen alle für darüber ab oder nur
die 4 Eigentümer für beschriebenes Haus?

Alle, soweit anwesend und zudem die Miteigentümer, die nicht anwesend aber Vollmacht erteilt haben an Dritten oder Hausverwaltung.

In der Hausordnung steht:
„Die Sauberhaltung und Pflege des Treppenhauses obliegt den
Eigentümern.“
Auch wenn das auch ein altmodisches Wort ist, bedeutet es ja
wohl, das es einerseits deren Pflicht ist, andererseits, dass
können sie selbst bestimmen können, wie sie das Treppenhaus
säubern. Somit ginge es bei dem Antrag um eine Änderung der
Hausordnung.

So sehe ich dies nicht zwingend, dass die Hausordnung Vorrang hat.

Die anders hätte angekündigt werden müssen.

Stimme nicht unbedingt damit überein, dass eine Änderung der Hausordnung zwingend von der Eigentümergemeinschaft genehmigt werden muss.

Könnte dann an dem gleichen Tag über die Änderung der
Hausordnung abgestimmt werden?

Wenn nicht im TOP angekündigt und mindestens einer der Eigentümer damit nicht einverstanden ist, darf darüber nicht abgestimmt werden.

Stimmen alle Eigentümer ab?

Ja

Oder müsste ein Antrag (für die nächst Versammlung) gestellt
werden, dass für genanntes Haus eine extra Hausordnung gelten
darf?

Änderungsanträge der WEG können für die nächste Versammlung beantragt werden.

Wenn trotzdem abgestimmt werden soll. Kann hypothetisches
Ehepaar sich weiterhin weigern, weil kein konkretes Angebot
vorliegt und die Nennung der Kosten von 10,- € zu niedrig
angesetzt sind?

Teilweise ja und nein; falls die Mehrheit der Eigentümer dafür ist, müsste das fiktive Ehepaar dagegen klagen.

Jedoch muß die Verwaltung erst beauftragt werden, entsprechende Angebote einzuholen und der Beirat hat das REcht und die Pflicht, die Angebote einzusehen.

Wenn die Verwalterin sagt, dass sie bestimmt, weil die 4
Parteien sich nicht einigen können, kann sie das?

Nein, die Verwaltung ist „vollziehendes Organ“, darf kann und muss das umsetzen, was die Eigentümer beschließen. Ohne Beschluß darf die Verwaltung nicht tätig werden.

si

Hypothetisches Ehepaar will das nicht, sondern bei der bisherigen Lösung, selbst reinigen bleiben.
Welche formalen Möglichkeiten haben die beiden?

Ich unterstelle jetzt mal, das in dieser WEG die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit getroffen werden. Dann wird sich das Ehepaar dem Beschluß beugen müssen. Allerdings könnten sie sich, für den Fall dass die Vergabe der Treppenhausreinigung beschlossen wird, bereit erklären, diese gegen Vergütung zu übernehmen.

Zunächst ist die Formulierung an sich ja schon unklar.

Da ist der Wunsch der Vater des gedankens. Ich finde die Formulierung sehr klar.

Worüber genau soll eigentlich wer abstimmen? Soll es für die gesamte Eigentümergemeinschaft gelten? Nur für genanntes Haus?

Für die Eigentümergemeinschaft. Ob die aus einem Haus besteht oder aus allen dreien kann ich hier nicht erkennen.

Wenn trotzdem abgestimmt werden soll. Kann hypothetisches Ehepaar sich weiterhin weigern, weil kein konkretes Angebot vorliegt und die Nennung der Kosten von 10,- € zu niedrig :angesetzt sind?

Natürlich, aber wenn die Versammlung beschlußfähig ist und einen Beschluß herbeiführt, wird das dem Ehepaar nichts nützen.

Wenn die Verwalterin sagt, dass sie bestimmt, weil die 4 Parteien sich nicht einigen können, kann sie das?

Das steht in der Teilungserklärung.

Oder muss dann ein Vorwurf gegen hypothetisches Ehepaar vorliegen?

Wozu denn das ?

Gibt es noch weitere Ansätze?

In einer Eigentümergemeinschaft entscheiden Mehrheiten. Da kann man seinen Kopf nicht mit Gewalt durchsetzen.