Folgende Situation:
Es gibt eine Eigentümergemeinschaft mit 12 Parteien, 3 Hauseingänge; in dem diskutierten Haus 4 Wohnungen, davon 3 Eigentümer und eine Mieterin.
In der Einladung zur Eigentümerversammlung steht:
„6. Vergabe der Treppenhausreinigung (Antrag Frau K.)
Die Treppenhausreinigung soll zukünftig an eine Firma vergeben werden. Die Kosten belaufen sich auf rund 10,00 € pro Wohnung und Monat.“
Hypothetisches Ehepaar will das nicht, sondern bei der bisherigen Lösung, selbst reinigen bleiben.
Welche formalen Möglichkeiten haben die beiden?
Zunächst ist die Formulierung an sich ja schon unklar. Worüber genau soll eigentlich wer abstimmen? Soll es für die gesamte Eigentümergemeinschaft gelten? Nur für genanntes Haus? (Wahrscheinlich – ja). Stimmen alle für darüber ab oder nur die 4 Eigentümer für beschriebenes Haus?
In der Hausordnung steht:
„Die Sauberhaltung und Pflege des Treppenhauses obliegt den Eigentümern.“
Auch wenn das auch ein altmodisches Wort ist, bedeutet es ja wohl, das es einerseits deren Pflicht ist, andererseits, dass können sie selbst bestimmen können, wie sie das Treppenhaus säubern. Somit ginge es bei dem Antrag um eine Änderung der Hausordnung. Die anders hätte angekündigt werden müssen.
Könnte dann an dem gleichen Tag über die Änderung der Hausordnung abgestimmt werden? Stimmen alle Eigentümer ab? Oder müsste ein Antrag (für die nächst Versammlung) gestellt werden, dass für genanntes Haus eine extra Hausordnung gelten darf?
Wenn trotzdem abgestimmt werden soll. Kann hypothetisches Ehepaar sich weiterhin weigern, weil kein konkretes Angebot vorliegt und die Nennung der Kosten von 10,- € zu niedrig angesetzt sind?
Wenn die Verwalterin sagt, dass sie bestimmt, weil die 4 Parteien sich nicht einigen können, kann sie das? Oder muss dann ein Vorwurf gegen hypothetisches Ehepaar vorliegen? (Der vorher schriftlich hätte formuliert werden müssen?)
Gibt es noch weitere Ansätze?
Vielen Dank im Voraus!
Gudrun