WEG- Reparatur im Sondereigentum durch Verwaltung

WEG- Reparatur im Sondereigentum durch Verwaltung ohne Rücksprache,

Folgender Fall, eine klopfende Heizung in einer sanierten vermieteten Wohnung im Mehrfamilienhaus (WEG). Ein anderer Mieter meldet die Klopfgeräusche. Die Hausverwaltung schickt ohne Information des Eigentümers der betreffenden Whg eine Fa. in das Objekt. Diese tauschen in der o.g. Wohnung die Ventile in der Heizung aus. Verwaltung schickt die völlig überzogene Rechnung an den Eigentümer, mit der Aufforderung der Bezahlung. Die Verwaltung hat keine Sondereigentumsverwaltung. Was könnte man tun?
Mit freundlichen Grüßen T.R.

Prinzipiell stellt sich die Frage, ob die Ventile einer Zentralheizung Sondereigentum sind.

Ich meine,dass wenn die Teilungserklärung keine Abweichungen davon ausweist, dem OLG Stuttgart zufolge, die WEGemeinschaft für die Reparatur zuständig ist.
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/mietrecht…
Gruß n.

Na ja, die Whg wurde in Eigenleistung und mit Familie saniert. Der Sanitärfachmann hat beim Wechsel der Heizung höchstwahrscheinlich die Ventile vertauscht. Daher ist der Sondereigentümer schon dafür verantwortlich. Die Hauptfrage ist, darf die Verwaltung ohne vorherige Information an den Eigentümer einfach eine Fa. beauftragen, eine Reparatur im Sondereigentum vorzunehmen. (Fa. hatte ca. 50 km Anfahrweg und kam mit 2 Mann und mußten dann noch Teile besorgen, welche sie nicht bei hatten)

MfG T.R.

Die Heizungsanlage ist, wie bereits oben dargestellt, Gemeinschaftseigentum. Die ordnungsgemäße Verwaltung obliegt dem von der WEG bestellten Verwalter.
Er bestellt bei Bedarf im Namen und auf Rechnung der Gemeinschaft eine Reparaturfirma.

Da du aber den Schaden verursacht hast, indem du vorher am Gemeinschaftseigentum rumgespielt bzw. hast rumspielen lassen, präsentiert dir der Verwalter die Rechnung. Wo ist das Problem?

Natürlich kann man im Vorfeld in einer Eigentümerversammlung beantragen, dass der Verwalter verpflichtet wird, den Installateur A, den Elektriker B, den Schreiner C zu beauftragen, da diese nah am Objekt wohnen…aber solange ihr das nicht getan habt, hat der Verwalter freie Hand bei Beauftragung von kleineren Reparaturen.

Gruß n.

Genau der Punkt der Zuordnung Heizung Sonder- oder Gemeinschaftseigentum ist strittig. Siehe http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/seite10.htm

Heizung: Die gemeinschaftliche Heizungsanlage gehört zum Gemeinschaftseigentum. Dazu gehört insbesondere der Heizraum, inklusive Brenner, Kessel und Öltank. Auch die Rohrleitungen sind insoweit Gemeinschaftseigentum, soweit sie der Versorgung mehrerer Wohnungen dienen. Ab der Verzweigung von der an sie nur noch eine Wohnung betreffen, gehören alle weiteren Leitungen und Einrichtungen (auch die Heizkörper) zum Sondereigentum der jeweiligen Wohnung, soweit sie nicht durch fremdes Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum laufen.

Daher hat meines Erachtens der Verwalter nichts mit der Sache zu tun.
Übrigens geht es um einen Rechnungsbetrag von fast 500,00 € für 2 Ventile wechseln.
Trotzdem danke für die interessanten Antworten.

Mit freundlichen Grüßen T.R.

Leider gibt der Onlineanwalt keine Quelle für seine Behauptungen.
Ein relativ aktuelles OLG Urteil:
http://www.keuter.de/view_news.php?id=64