Hallo liebe Leser!!
Folgendes!!! Kann ein Versorger (Stadtwerke etc.) einen Eigentümer als Gesamtschuldner in die Haftung nehmen?
Kann ein Versorger einen Eigentümer in die Haftung nehmen, für einen Zeitraum indem er gar kein Eigentümer in der Eigentümergemeinschaft war???
Wäre für Hinweise dankbar!!
Er kann ihn in HAftung nehmen, leider . Allerdings hat der Miteigentümer einen Anspruch auf ERstattung der kosten von den anderen Miteigentümern.
Da bin ich mir 1000% sicher.
Das mit der Vergangenheit mag etwas problematisch sein, allerdings, ist es nicht ausgeschlossen, da der WEG-Teilnehmer ja grundsätzlich in die Gemeinschaft eintritt und dann auch mit ihr haftet.
Allerdings möchte ich da nicht der allwissende hier sein.
Er kann ihn in HAftung nehmen, leider . Allerdings hat der
Miteigentümer einen Anspruch auf ERstattung der kosten von den
anderen Miteigentümern.
Da bin ich mir 1000% sicher.