Hallo!
Welche Mehrheiten sind nötig, um die Satzung / Teilungserklärung einer WEG zu ändern?
Konkret geht es mir darum, dass in unserer WEG festgelegt ist, dass Baumfällungen nur nach einstimmigem Beschluß möglich sind.
Wäre es nun möglich, durch einfache Mehrheit (>50%) eine Änderung dieser Satzung dahingehend herbeizuführen, dass Baumfällungen durch 51% der Eigentümer beschlossen werden können? Reicht hier ein Beschluß auf der WEG-Versammlung oder muss ein Notar eingeschaltet werden?
Danke Euch und Grüße,
Mathias
Hallo Mathias,
grundsätzlich ist die Teilungserklärung nur „allstimmig“ als Vereinbarung zu ändern, d. h. ALLE möglichen Eigentümer müssen zwingend zustimmen; jeder andere Beschluss ist nichtig.
Ausnahme: die TE sieht ein anderslautendes Qorum, eine Abstimmungsvorgabe, vor.
Baumfällungen sind idR genehmigungspflichtig durch die Gemeinde/ den Kreis; hier aber auch durch die TE begrenzt.
Frage: steht in der TE ausdrücklich „einstimmig“??? Dies würde nämlich nicht alle MÖGLICHEN Eigentümer betreffen, sondern alle ANWESENDEN bei einer Eigentümerversammlung. Wenn dem so ist, dann melde Dich bitte nochmals, dannn gibt es Hoffnung für Dich und wenig Hoffnung für die Bäume.
Gruß Ralf
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