Liebe/-r Experte/-in,
ich bin Eigner einer Erdgeschosswohnung. Der Eigentümer der Wohnung im OG hat über meiner Terrasse Sondereigentum am Balkon. Nun beabsichtigt er diesen Balkon für die Errichtung eines Wintergartens zu nutzen.
Grundsätzlich will ich dem nicht im Wege stehen. Ein solches Projekt bedeutet aber eine erhebliche Baumaßnahme mit einem Eingriff an der HausFassade, welcher meiner Ansicht nach gesetzlich dem Gemeinschaftseigentum unterliegt. Hinsichtlich der Gebäudeteiloe ist für die HausFassade nur geregelt dass der Anstrich, Fenster einvernehmlich geregelt werden müssen. Sollte/Muss also der Wintergarten notariell geregelt werden? Ich denke da z.B. an die Sicherheit der Statik und dass ein überdachter Wintergarten ohne eigene Dachrinne zu vermehrtem Regenabfluss / Schneeabgang auf meiner Terrasse (mein Sondereigentum) führt.
AUSZUG TEILUNGSERKLÄRUNG:
…Sondereigentümer darf bauliche Änderungen seiner Einheit vornehmen, wenn hierdurch nur sein SE betroffen wird und damit keine sonstigen Nachteile, insbes. auf statischem Gebiet sowie wärme- u. schallisolierender Hinsicht, verbunden sind…
Kann der Wintergarten ohne meine Planungseinsicht und Zustimmung errichtet werden?
Freundliche Grüße