WEG Sondernutzungsrecht Garten

Unser Doppelhaushälfte ist nach dem WEG geteilt. Das Grundstück gehört beiden Parteien.
In meiner Hälfte ist eine Wohneinheit , in der anderen Hälfte gibt es zwei Wohnungen. Die Parterrewohnung ist vermietet, der Eigentümer wohnt im 1. OG.
Beide Parteien haben jeweils ein Sondernutzungsrecht am dazu gehörigen Gartenanteil.
Mein Gartenanteil, an dem ich das alleinige Sondernutzungsrecht habe, ist direkt an der Strasse gelegen.
Der Gartenanteil der vermieteten Wohnung kann aus dieser direkt betreten werden oder von der Strasse duch meinen Garten. Die Erschließung der vemieteten Wohnung erfolgt von der Doppelhaushälfte der Gegenpartei.
Frage 1.Muss ich es dulden, dass der Mieter der anderen Partei durch meinen Garten auf die Strasse läuft?
Frage 2. Darf die Gegenpartei zum Steichen oder Verputzen Ihrer Fassade durch meinen Garten, oder muss diese duch die vermietete Wohnung?

Hallo!

Auch hier wieder.
Ohne einen Lageplan kann man das nicht klären.
Nur mit Worten beschrieben bräuchte es zig Rückfragen. Das hat wenig Zweck.

Denn allein aus der Beschreibung sieht es doch schon völlig anders aus als man sich gemeinhin ein Doppelhaus vorstellt.

MfG
duck313

Haben Mieter und Eigentümer der anderen Doppelhaushälfte denn jeweils einen eigenen Zugangang zu ihren Wohnungen durch die Haustür?
Wenn ja kann man das natürlich verbieten, dass die Mieter einfach durch den eigenen Garten latschen um evtl über ihre Terrasse und nicht durch die Wohnungstür in ihre Wohnung zu gelangen.
Das ist zumindest eine Besitzstörung.
MfG ramses90

Hallo!

Wenn ja kann man das natürlich verbieten, dass die Mieter
einfach durch den eigenen Garten latschen um evtl über ihre
Terrasse und nicht durch die Wohnungstür in ihre Wohnung zu
gelangen.

Auch Bauarbeiter, Baugerüst und Betonmischer durch eine womöglich vermietete Wohnung, nur um keinen Fuß auf den Rasen des Nachbarn zu setzen?

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Frage 2. Darf die Gegenpartei zum Steichen oder Verputzen
Ihrer Fassade durch meinen Garten, oder muss diese duch die
vermietete Wohnung?

Möglicherweise hilft das hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Hammerschlags-_und_Leit…
weiter?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,
das könnte örtlich - wie schon von einem Vorschreiber angedeutet - ausgesprochen „seltsam“ aussehen und ist ohne Lageplan schwer zu erfassen.

Frage 1.Muss ich es dulden, dass der Mieter der anderen Partei
durch meinen Garten auf die Strasse läuft?

Normalerweise nicht, *wenn* es *nicht* in der Teilungserklärung oder im Wohnungseigentumsgrundbuch als Wegerecht o.ä. eingetragen wurde.

Frage 2. Darf die Gegenpartei zum Steichen oder Verputzen
Ihrer Fassade durch meinen Garten, oder muss diese duch die
vermietete Wohnung?

Je nach Nachbarrechtsgesetz Deines Bundeslandes wirst Du dort ein „Hammerschlags- und Leiterrecht“ o.ä. finden. Nachbarn sind danach schon mal verpflichtet, sich gegenseitig über ihr Grundstück ein Betretungsrecht zu erlauben, wenn Gebäudeteile so einfacher (oder überhaupt erst auf diesem Wege) unterhalten bzw. instandgesetzt werden können. Nach Möglichkeit hat das mit Vorankündigung zu geschehen (siehe schonende Rechtsausübung im BGB), im Notfall darf das natürlich auch schon mal „so“ gemacht werden, aber das sollte sich dann aus dem Zusammenhang ergeben :smile:

Ohne die Örtlichkeit zu kennen, ist das aber alles geraten :wink:

Gruß vom
Schnabel

Hallo!

Auch Bauarbeiter, Baugerüst und Betonmischer durch eine
womöglich vermietete Wohnung, nur um keinen Fuß auf den Rasen
des Nachbarn zu setzen?

Es wurtde die Mieterfrage beantwortet und nicht die Vermieterfrage.
Der Mieter wird sich wohl kaum berufen fühlen die Fassade des VM verputzen und streichen zu lassen.
Den Rest hat Schnabeltasse dann ja schon zutreffend beantwortet.
MfG ramses90

Gruß
Wolfgang