WEG - Sondernutzungsrecht - hier: Baumpflege- und -unterhaltung

Hallo,
Im Rahmen des Sondernutzungsrechtes sind Flächen an bestimmte Wohnungen in einem Mehrfamilienaus mit entsprechenden Rechten und Pflichten verteilt worden.
Auf einer Fläche steht ein alter Baum. In der Teilungserklärung heißt es : "Dem jeweiligen Eigentümer des Wohneigentums Nr. XY (Wohnungsgrundbuchblatt Nr ####) wird das alleinige und ausschließliche Sondernutzungsrecht an den Grundstücksflächen und Terrassen eingeräumt, die in dem der heutigen Urkunde als Bestandteil beigefügten Freiflächenplan rot umrandet sind. Der jeweilige Sondernutzungsberechtigte ist verpflichtet, für den ordnungsgemäßen Zustand der im Sondernutzungsrecht unterliegenden Fläche zu sorgen.
Die Pflege und Unterhaltung der auf den Freiflächen stehenden zwei Bäumen obliegt der Eigentümergermeinschaft. "
Die Fragen sind nun:

  1. Was versteht man unter „Pflege und Unterhaltung der Bäume“ (Definition?) ? Beschränkt sich dies auf z.B. Baumschnitt und Parasitenbekämpfung etc, d.h. Themen zum Erhalt des Baumes?
  2. Oder versteht sich hierunter auch das regelmäßige Laubräumen z.B. im Herbst durch die Eigentümergemeinschaft, für Laub, das auf die Flächen des Sondernutzungsrecht gefallen sind.
    Herzlichen Dank vorab!

Hallo,

zunächst einmal widerspräche es dem Sinn eines Sondernutzungsrechtes, wenn die übrigen Eigentümer im Spätherbst und ggfs. im Sommer (wegen der Blütenblätter) alle Naslang unter den Bäumen herumlaufen müßten, um heruntergefallene Blätter aufzusammeln. Zweitens handelt es sich bei einer solchen Aktivität nicht um die Pflege oder die Unterhaltung der Bäume, sondern um die Pflege und Unterhaltung der darunter befindlichen Fläche (Rasen, Pflaster, Weizenplantage). Was im übrigen schon aus diesem Satz hervorgeht: „Der jeweilige Sondernutzungsberechtigte ist verpflichtet, für den ordnungsgemäßen Zustand der im Sondernutzungsrecht unterliegenden Fläche zu sorgen.“

Kurz gesagt: Antwort 1 ist richtig.

Gruß
C.