Guten tag, die frage ist dann, war der eigentümer bei der versammlung da oder nicht. nach WEG hat jeder eigentümer eine stimme, die versammlung ist aber nur beschlussfähig, wenn mehr als die hälfte der eigentümer anwesend sind. dies umgehen manche verwalter durch eine sofortige 2te einladung in der einberufung, falls die versammlung nicht beschlussfähig ist. alle anwesenden stimmen werden gezählt und die mehrheit festgestellt. die stimmen werden nach WEG nicht in miteigentumsanteile umgerechnet. nicht abstimmen ist eine enthaltung. es gibt in manchen teilungserklärungen abweichungen zum WEG. Grüße Thilo Rose
Guten Tag Herr Rose, wir sind nicht so belesen auf diesem Gebiet und wüßten nun genau, wie es ist bei 6 Wohneinheiten mit Teilungsvertrag, wo jeder 1 Stimme hat und einer dabei 2 WE besitzt, hat dieser nun 2 Stimmen, da er je WE mit seinem Partner Eigentümer ist. MfG