WEG Teilung oder Realteilung?

Hallo,
es stellt sich die Frage nach der besseren Teilungsform.
Ein Grundstück ist bebaut mit einem denkmalgeschützten Haus (es geht nicht darum warum, es ist so, ein Teil davon ist 300J. alt, sichtbar ist eigentlich nur eine originale Giebelwand), das vor ca. 40 Jahren einen Anbau erhielt und damit ca. 30% länger und damit größer wurde. Zwei Parteien überlegen, das Gebäude zusammen zu kaufen und entsprechend ganz alt und „neu“ (65/35%) zu teilen und nutzen. Pläne gibt es für den Anbau, für den alten Teil (noch) nicht, die wird man so oder so fertigen müssen.
Wie ist es nun sinnvoller zu teilen?
Das muss man wegen der Eigentumsverhältnisse und der Finanzierung fraglos machen und sollte man ja sowieso genau definieren. Durch den Anbau kann man genau zwei Gebäudeteile definieren und dazugehörige Grundstücke, es ist von daher keine Notwendigkeit, WEG zu schaffen, wenn, dann nur, wenn es Sinn macht oder sein muss wegen DMS, Brandschutz oder anderen Vorschriften.
Ich tendiere wegen meiner nur mal laienhaften Kenntnisse zu Realteilung. Geht das mit einem senkrechten Schnitt durch das Haus, ohne Brandschutzwand (die zukünftige Trennwand ist und wäre dann die alte Außenwand des alten Hauses mit „neuer“ Technik vor 50 Jahren gebaut, mit einem pro Stock, also 2 zuzumauernden Durchbrüchen, das ganz alte Fachwerk ist damals an die „neue“ Giebelwand gewandert.)
Es geht nicht um die bautechnische Teilung, die ist erstmal kein Thema mit Fragezeichen für hier, sondern um die Wahl der notariell festzuschreibenden Teilung.
Was wisst ihr? Welcher Teilungsform ist der Vorzug zu geben?
Danke und Grüße,
ynot

Wenn eine reale Teilung machbar ist, dann ist die immer die bessere Lösung. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist immer eine streitanfällige Sache, weil zwei Leute nun mal gerne auch zwei unterschiedliche Sichten auf ein Thema haben. D.h. man bleibt sich dauerhaft verbunden, und wenn eine Partei ihren Anteil verkauft, hat man plötzlich sogar noch mit jemand ganz fremdem zu tun. Das ist schlimmer als heiraten :wink: Wenn Du dich scheiden lässt, wird Dir kein neuer, fremder Ehegatte aufs Auge gedrückt.

Natürlich kann man diverse Dinge in einer WEG vorab regeln, aber nicht alles, was man gerne möchte, lässt sich nach dem Gesetz auch wie gewünscht regeln, es gibt Vorschriften und Pflichten, an denen man nicht vorbei kommt, …

Als Eigentümer ausschließlich des eigenen Hauses ist man nur für genau dieses und zwar ganz alleine und zu 100% verantwortlich, und hat keine zweite Partei mit im Boot.

Ob eine Teilung machbar ist, sollte man im Bauamt klären.

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